Bearbeitet Anfrage zum Mindestwert des Auswahlkriteriums im Zulassungsverfahren Master BWL
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich poste hier, da ich eine Frage zum Zulassungsverfahren zum Master BWL habe.

Ich konnte leider nicht am GTEBS-Test teilnehmen und habe daher ausschließlich meine Bachelornote von 1,89, was im Auswahlverfahren einem Wert des Auswahlkriteriums von 21,93 entspricht.

Daher meine Frage:
Hat in den letzten Jahren die Zahl der Bewerbungen für den Master die Anzahl der verfügbaren Studienplätze überstiegen? Und falls ja, ab welchem Wert des Auswahlkriteriums wurden noch Studierende zugelassen?

Für Ihre Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Timon Bärenfänger
Re: Anfrage zum Mindestwert des Auswahlkriteriums im Zulassungsverfahren Master BWL
Lieber Timon Bärenfänger,

1) "Hat in den letzten Jahren die Zahl der Bewerbungen für den Master die Anzahl der verfügbaren Studienplätze überstiegen?"

Ja.

2) "Und falls ja, ab welchem Wert des Auswahlkriteriums wurden noch Studierende zugelassen?"

Die Grenzwerte der Zulassungsverfahren der Masterstudiengänge der Universität Hamburg werden nicht systematisch erfasst bzw. nicht veröffentlicht.

Ich kann Ihnen also leider keinen Grenzwert nennen, den der/die letzte zugelassene Person im letzten Auswahlverfahren für diesen Studiengang hatte, da uns diese Information nicht vorliegt.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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