Bearbeitet Freiwilliges Praktikum nach Masterabschluss
Sehr geehrtes CampusCenter-Team,

Ich habe mit einer mündlichen Prüfung Anfang April meine letzten benötigten Credits für den Masterabschluss erbracht. Da ich immer noch immatrikuliert bin und den vollen Semesterbeitrag gezahlt habe, habe ich mich dieses Semester für ein weiteres Modul angemeldet. Den Zeugnisdruck habe ich noch nicht beantragt.
Außerdem wollte ich gerne den Studierendenstatus nutzen, um noch ein freiwilliges Praktikum zu machen. Ein Unternehmen könnte mir eventuell ein 6-monatiges Praktikum unter der Voraussetzung, dass ich die ganze Zeit über als Studentin eingeschrieben bin, allerdings erst ab August. Dafür müsste ich also auch im kommenden Semester immatrikuliert sein.

Hier im Campus-Forum habe ich folgende Optionen gesehen:
  1. Mit dem Studienbüro absprechen, dass ich den Antrag auf Zeugnisdruck erst im kommenden Semester stelle. Dann wäre ich nächstes Semester nach Überweisung des Semesterbeitrags regulär immatrikuliert.
  2. Einen Antrag auf Urlaubssemester stellen bis Ende Juni mit Nachweis der Praktikumsstelle, bzw. später mit 30€ Verspätungsgebühr. Dann wäre ich nach Überweisung des Semesterbeitrags immatrikuliert, dürfte aber keine Module in dem Semester belegen.
Sind diese Informationen richtig, oder habe ich etwas falsch verstanden? Mein Plan bisher wäre es Option 1 zu testen, und wenn das Studienbüro nicht mitspielt, Option 2 zu beschreiten. Würde das so funktionieren, oder habe ich irgendetwas noch nicht bedacht bisher?

Liebe Grüße : )
Re: Freiwilliges Praktikum nach Masterabschluss
Liebe*r ForumUser ,

"Dafür müsste ich also auch im kommenden Semester immatrikuliert sein."

Ich fasse Ihr Anliegen noch einmal zusammen: Sie haben Ihr Studium "eigentlich" bereits abgeschlossen, möchten aber im Wintersemester 2025/26 weiterhin an der Universität Hamburg immatrikuliert sein.

a) Die Exmatrikulation aufgrund eines erfolgreichen Abschlusses wird zum Semesterende von uns administriert, sobald der zuständige Fachbereich uns den erfolgreichen Abschluss durch Eintragung des Abschlusses in unserem internen System meldet. Die meisten Studienbüros tragen Abschlüsse im Rahmen der Erstellung der Zeugnisse ein.

Sie müssten also mit Ihrem Studienbüro absprechen, dass uns der Abschluss erst im Verlauf des Wintersemester 2025/26 gemeldet (d.h. nach dem 01.10.2025) wird.

Wenn Sie sich reguläre zum Wintersemester 2025/26 durch Zahlung des Semesterbeitrags zurückmelden und wir bis zum 30.09.2025 keine Meldung über den erfolgreichen Abschluss haben, dann können wir natürlich auch nicht zum Ende des Sommersemesters exmatrikulieren, da der Exmatrikulationsgrund "erfolgreichen Abschluss" nicht vorliegt.

Wir exmatrikulieren in solchen Fällen dann einfach zum Ende des nächsten Semesters; in diesem Fall würden wir also zum 01.04.2026 (Ende WS 2025/26) exmatrikulieren. Wir exmatrikulieren also in solchen Fällen nicht rückwirkend zum Ende des eigentlichen Abschlusssemesters, wenn die Rückmeldung für das neue Semester bereits erfolgt ist und wir erst im neue Semester die Information über den erfolgreichen Abschluss erhalten.

Ob und wie das mit der Meldung bzw. Eintragung des Abschlusses genau funktioniert, müssen Sie mit Ihrem Studienbüro besprechen.

b) Ihr zweiter Gedanke ist nicht zielführend. Wenn wir die Meldung über den erfolgreichen Abschluss vom Fachbereich erhalten, exmatrikulieren wir automatisch zum Semesterende. Es spielt dann auch keine Rolle, ob ein bewilligter Urlaubsantrag vorliegt, da die Exmatrikulation vor Beginn des Urlaubssemesters greifen würde.

c) Wenn Sie im Wintersemester 2025/26 lediglich den formalen Immatrikulationsstatus benötigen, können Sie sich auch für einen beliebigen zulassungsfreien Bachelorstudiengang ("zf" siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... zhz-93.pdf) bewerben.

Bei zulassungsfreien Bachelorstudiengängen gibt es keine kapazitätsbedingten Ablehnungen. Sofern Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur o. Ä.) haben und keinen Bachelor wählen, für den besondere Zugangsvoraussetzungen gelten, die Sie nicht erfüllen (z. B. Fremdsprachenkenntnisse: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html), könnten Sie sich auf diesem Weg fürs Wintersemester 2025/26 immatrikulieren.

Ich würde Ihnen raten, sofern Sie nicht die Zusage Ihres Studienbüros haben (siehe a), dass Sie sich einfach in der regulären Bewerbungsfrist (01.06. - 15.07.) für einen zulassungsfreien Bachelor bewerben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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