Liebe*r ForumUser ,
"Dafür müsste ich also auch im kommenden Semester immatrikuliert sein."
Ich fasse Ihr Anliegen noch einmal zusammen: Sie haben Ihr Studium "eigentlich" bereits abgeschlossen, möchten aber im Wintersemester 2025/26 weiterhin an der Universität Hamburg immatrikuliert sein.
a) Die Exmatrikulation aufgrund eines erfolgreichen Abschlusses wird zum Semesterende von uns administriert, sobald der zuständige Fachbereich uns den erfolgreichen Abschluss durch Eintragung des Abschlusses in unserem internen System meldet. Die meisten Studienbüros tragen Abschlüsse im Rahmen der Erstellung der Zeugnisse ein.
Sie müssten also mit Ihrem Studienbüro absprechen, dass uns der Abschluss erst im Verlauf des Wintersemester 2025/26 gemeldet (d.h. nach dem 01.10.2025) wird.
Wenn Sie sich reguläre zum Wintersemester 2025/26 durch Zahlung des Semesterbeitrags zurückmelden und wir bis zum 30.09.2025 keine Meldung über den erfolgreichen Abschluss haben, dann können wir natürlich auch nicht zum Ende des Sommersemesters exmatrikulieren, da der Exmatrikulationsgrund "erfolgreichen Abschluss" nicht vorliegt.
Wir exmatrikulieren in solchen Fällen dann einfach zum Ende des nächsten Semesters; in diesem Fall würden wir also zum 01.04.2026 (Ende WS 2025/26) exmatrikulieren. Wir exmatrikulieren also in solchen Fällen nicht rückwirkend zum Ende des eigentlichen Abschlusssemesters, wenn die Rückmeldung für das neue Semester bereits erfolgt ist und wir erst im neue Semester die Information über den erfolgreichen Abschluss erhalten.
Ob und wie das mit der Meldung bzw. Eintragung des Abschlusses genau funktioniert, müssen Sie mit Ihrem Studienbüro besprechen.
b) Ihr zweiter Gedanke ist nicht zielführend. Wenn wir die Meldung über den erfolgreichen Abschluss vom Fachbereich erhalten, exmatrikulieren wir automatisch zum Semesterende. Es spielt dann auch keine Rolle, ob ein bewilligter Urlaubsantrag vorliegt, da die Exmatrikulation vor Beginn des Urlaubssemesters greifen würde.
c) Wenn Sie im Wintersemester 2025/26 lediglich den formalen Immatrikulationsstatus benötigen, können Sie sich auch für einen beliebigen zulassungsfreien Bachelorstudiengang ("zf" siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... zhz-93.pdf) bewerben.
Bei zulassungsfreien Bachelorstudiengängen gibt es keine kapazitätsbedingten Ablehnungen. Sofern Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur o. Ä.) haben und keinen Bachelor wählen, für den besondere Zugangsvoraussetzungen gelten, die Sie nicht erfüllen (z. B. Fremdsprachenkenntnisse:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html), könnten Sie sich auf diesem Weg fürs Wintersemester 2025/26 immatrikulieren.
Ich würde Ihnen raten, sofern Sie nicht die Zusage Ihres Studienbüros haben (siehe a), dass Sie sich einfach in der regulären Bewerbungsfrist (01.06. - 15.07.) für einen zulassungsfreien Bachelor bewerben.
Liebe Grüße
Thomas Walter