Immatrikulationsfrist: Abschlusszeugnis des vorherigen Hochschulabschlusses liegt erst im September vor
Verfasst: Di 3. Jun 2025, 10:42
Hallo, ich möchte mich für einen Bachelor-Studiengang an der Universität Hamburg bewerben, der über das Online-Verfahren abgewickelt wird. Mein endgültiges Zeugnis meines vorherigen Hochschulabschlusses werde ich voraussichtlich jedoch erst im September erhalten, also nach dem regulären Bewerbungszeitraum und möglicherweise auch nach dem Versand der Zulassungsbescheide.
In der Bewerbungsinformation steht, dass man sich nach Erhalt des Zulassungsbescheids innerhalb von 7 Tagen immatrikulieren muss und dass diese Frist nicht verlängert werden kann.
Gibt es eine Möglichkeit, sich auch ohne das endgültige Abschlusszeugnis zunächst zu immatrikulieren und dieses danach nachzureichen, wenn eine vorläufige Note angegeben wird? Oder stellt das verspätete Zeugnis ein Ausschlusskriterium dar?
Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.
In der Bewerbungsinformation steht, dass man sich nach Erhalt des Zulassungsbescheids innerhalb von 7 Tagen immatrikulieren muss und dass diese Frist nicht verlängert werden kann.
Gibt es eine Möglichkeit, sich auch ohne das endgültige Abschlusszeugnis zunächst zu immatrikulieren und dieses danach nachzureichen, wenn eine vorläufige Note angegeben wird? Oder stellt das verspätete Zeugnis ein Ausschlusskriterium dar?
Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.