Bearbeitet Immatrikulationsregelung
Hallo liebes Team des Forums,

ich habe eine Frage bezüglich der Einschreibung für Masterstudiengänge. Es gibt ja die Möglichkeit einer Zulassung ohne Bachelor-Abschlusszeugnis mit bedingter Einschreibung in den Masterstudiengang, bis die Absolvierung des Erststudiums fristgerecht nachgereicht wurde. Für die Aushändigung des Abschlusszeugnisses muss man wahrscheinlich immer noch im Erststudium immatrikuliert sein, sonst würde ja auch das transcript of records mitsamt der bisherigen Leistungen nicht mehr vorhanden sein. Bedeutet das, dass durch die bedingte Einschreibung in den Master eine Immatrikulation in Bachelor und Master für kurze Zeit beide gleichzeitig möglich sind?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße.
Re: Immatrikulationsregelung
Hallo Dabirk,

in Ihrem beschriebenen Fall handelt es sich um einen Bachelor-Masterübergang. Sie können daher Ihr Bachelorstudium abschließen und parallel schon im Masterstudiengang immatrikuliert sein. Das Bachelorzeugnis muss dann bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachgereicht werden.

Ob Sie für die Ausstellung der Abschlussdokumente noch immatrikuliert sein müssen, erfragen Sie am besten bei Ihrer Hochschule, an der Uni Hamburg wäre dieses nicht der Fall.

Mit besten Grüßen,
BK
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