Bearbeitet Frage zum Sprachnachweis (C1) und Fristen
Hallo,

ich habe meine Bewerbung für den Studiengang bereits abgeschickt und möchte zwei Fragen im Zusammenhang mit dem Sprachnachweis stellen:

1. Wie viel Zeit habe ich, um ein C1-Zertifikat nachzureichen? Gibt es eine feste Frist, bis wann der Sprachnachweis eingereicht werden muss, um die Immatrikulation nicht zu gefährden?

2. Benötige ich überhaupt ein Deutschzertifikat, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze, aber meine Schul- und Hochschulausbildung vollständig im Ausland absolviert habe?

Vielen Dank im Voraus!
Re: Frage zum Sprachnachweis (C1) und Fristen
Hallo Tamerlan,

Wenn Sie Ihren Schulabschluss im nicht-deutschsprachigen Ausland erworben haben, müssen Sie auch dann ein Zertifikat einreichen, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, denn die Staatsbürgerschaft sagt ja nichts über Ihre Sprachkompetenz aus. Das Zertifikat kann nicht nachgereicht werden, es muss zur Immatrikulation vorliegen. Sie sollten sich also so schnell wie möglich für eine entsprechende Deutschprüfung anmelden: https://www.uni-hamburg.de/dsh Bewerben Sie sich über das Dialogorientierte Serviceverfahren? IN dem Fall melden Sie sich bitte noch einmal, dann habe ich dazu eventuell noch einen Tipp für Sie.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Frage zum Sprachnachweis (C1) und Fristen
Hallo Birte,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich habe mich nicht über das Dialogorientierte Serviceverfahren beworben, sondern direkt über das Online-Portal der Universität Hamburg.

Ich habe mich bereits zur Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule“ bei Tandem Hamburg angemeldet:
https://www.tandem-hamburg.de/pruefunge ... hochschule

Darf ich fragen, ob diese Prüfung von der Universität Hamburg als Sprachnachweis akzeptiert wird?
Falls ja: Wird eine Teilnahmebescheinigung bereits bei der Immatrikulation berücksichtigt, falls das Ergebnis der Prüfung noch nicht rechtzeitig vorliegt?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Tamerlan Abasguliyev
Re: Frage zum Sprachnachweis (C1) und Fristen
Hallo Tamerlan,

Die Telc-Prüfung wird akzeptiert, es muss aber das Ergebnis der Prüfung vorliegen, die Teilnahmebescheinigung reicht nicht aus.

Wenn Sie sich nicht über das DoSV für einen Bachelorstudiengang beworben haben, benötigen Sie das Ergebnis spätestens bis zum 20.08.2025.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Frage zum Sprachnachweis (C1) und Fristen
Hallo Birte,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die hilfreichen Informationen. Dann werde ich alles daransetzen, das Prüfungsergebnis rechtzeitig zu erhalten und fristgerecht einzureichen.

Viele Grüße
Tamerlan Abasguliyev
Re: Frage zum Sprachnachweis (C1) und Fristen
Ich habe im Forum diese Beitrag gelesen.
Dort wurde erwähnt, dass in bestimmten Fällen auch ein B2-Zertifikat vorläufig akzeptiert werden kann, wenn der C1-Nachweis nachgereicht wird.

In meinem Fall verfüge ich bereits über ein offizielles B2-Zertifikat in Deutsch. Leider konnte ich den C1-Test erst am 4. Juli ablegen, da es zuvor keine verfügbaren Termine gab. Das Ergebnis und das Zertifikat habe ich noch nicht erhalten, ich rechne aber damit, dass es spätestens bis zum 29. oder 30. Juli ankommt, sodass ich es rechtzeitig mit den restlichen Immatrikulationsunterlagen einreichen kann.

Daher meine Frage:
Ist es möglich, sich zunächst mit dem B2-Zertifikat zu immatrikulieren und das C1-Zertifikat nachzureichen, sobald es verfügbar ist?

Und falls ich den C1-Test nicht bestehen sollte – gibt es eine Möglichkeit, die Immatrikulation dennoch zu vollziehen, eventuell unter Vorbehalt oder mit der Option, die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
Valentina.
Re: Frage zum Sprachnachweis (C1) und Fristen
Hallo Valentina,

Ein B2-NAchweis wird nicht akzeptiert - zur Immatrikulation muss einer der auf der folgenden Seite genannten Nachweise eingereicht werden: https://www.uni-hamburg.de/dsh Eine Immatrikulation unter Vorbehalt ist nicht möglich. Falls Sie auf den Seiten der Uni Hamburg oder hier im Forum etwas anderes gelesen haben, posten Sie gern hier den Link, damit das korrigiert werden kann.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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