Mein Abiturzeugnis wurde bereits in mehreren Sprachen, darunter Deutsch, ausgestellt. Muss trotzdem eine offizielle Übersetzung zur Anerkennung vorgelegt werden?
Hallo DanielaCoppola,
Wenn Sie eine Version auf Deutsch haben, muss diese eigentlich nicht übersetzt werden. Schicken Sie das Zeugnis aber dennoch gern einmal zur Vorprüfung über unser Kontaktformular, damit nichts schief geht: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie eine Version auf Deutsch haben, muss diese eigentlich nicht übersetzt werden. Schicken Sie das Zeugnis aber dennoch gern einmal zur Vorprüfung über unser Kontaktformular, damit nichts schief geht: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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