Sprachnachweis - DRINGEND!!!

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Vicky04
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Registriert: So 14. Aug 2016, 21:39

Bearbeitet Sprachnachweis - DRINGEND!!!

Beitrag von Vicky04 »

Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich folgender Antwort:

[quote="Team Bewerbung und Zulassung"]
"Der Nachweis erfolgt entweder durch eine Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule, dass 300 Unterrichtsstunden absolviert wurden,..."

In meinem Abi-Zeugnis steht, dass ich von der 8. bis zur 12. Jahrgangstufe Spanisch belegt habe, gilt dies als Nachweis für "300 Unterrichtsstunden"?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Vicky
Spikelly
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Registriert: Mi 15. Jun 2016, 20:20

Re: Sprachnachweis - DRINGEND!!!

Beitrag von Spikelly »

Hallo,
ich habe fest genau die selbe Frage! Außer dass es sich bei mir um Französisch handelt und ich zum Abiturzeugnis ein Schreiben mitbekommen habe wo drauf steht, dass ich Französisch seit der 5. Klasse als erste Fremdsprache belegt habe.
Ist dies gleichzusetzen mit "300 Schulstunden" ?

Liebe Grüße
Claire
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Sprachnachweis - DRINGEND!!!

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Claire, liebe Vicky,

Wenn die Zahl der Unterrichtsstunden nicht explizit aus dem Abiturzeugnis hervorgeht, benötigen Sie eine gesonderte Bescheinigung Ihrer Schule darüber, dass Sie 300 Unterrichtsstunden absolviert haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Spikelly
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Registriert: Mi 15. Jun 2016, 20:20

Re: Sprachnachweis - DRINGEND!!!

Beitrag von Spikelly »

Sehr geehrte Frau Schelling,

Nun ist es leider so, dass momenan noch Sommerferien sind und das Sekretariat meiner Schule somit geschlossen ist.
Was kann ich jetzt tun? Könnten wir eventuell unseren Nachweis den wir bisher haben einreichen und ein Schreiben, dass wir die 300 Unterrichtsstunden noch nachweisen werden?

Liebe Grüße
Claire
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
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Re: Sprachnachweis - DRINGEND!!!

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Claire,

Das sollten Sie in jedem Fall zur Fristwahrung tun. Ob ein Nachweis in der Form akzeptiert werden kann, kann ich Ihnen allerdings nicht beantworten, da dies davon abhängt, was genau auf Ihrem Abiturzeugnis vermerkt ist. Um in Erfahrung bringen zu können, ob der Nachweis akzeptiert werden kann, müssten Sie daher einen Scan Ihres Abiturzeugnisses über das folgende Kontaktformular an das Team Bewerbung und Zulassung senden: http://www.uni-hamburg.de/studium Da die Immatrikulationsfrist am 24.08. abläuft und Ihre Zulassung in jedem Fall zurückgenommen wird, wenn mit Ende der Frist keine Unterlagen von Ihnen vorliegen, sollten Sie aber die Antwort nicht abwarten, sondern zunächst Ihre Unterlagen in der Form einreichen, in der es Ihnen möglich ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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