Hallo,
ich habe meine Bewerbung für das Studium Grundschullehramt abgeschickt, aber ich weiß nicht, wo ich meinen Bundesfreiwillingendienst anrechnen lassen kann. Also wo ich die Bescheinigung hochlanden kann.
Danke für die Hilfe,
Kaya
Hallo Kaya,
Wenn Sie einen Dienst oder eine Betreuung/Pflege vollständig abgeleistet haben, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine bevorzugte Zulassung, wenn Sie sich
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie einen Dienst oder eine Betreuung/Pflege vollständig abgeleistet haben, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine bevorzugte Zulassung, wenn Sie sich
- unmittelbar vor oder während Ihres Dienstes, Ihrer Betreuung/Pflege erfolgreich beworben haben und den Studienplatz wegen Ihrer Dienstverpflichtung nicht annehmen konnten oder
wenn vor oder während Ihres Dienstes, Ihrer Betreuung/Pflege für den von Ihnen gewünschten Studiengang Zulassungszahlen nicht festgesetzt waren (sog. zulassungsfreie Studiengänge).
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo,
Vielen Dank für die Antwort!
Kann ich mir denn den BFD als Wartezeit anrechnen lassen, also senkt er in irgendeiner Form meinen NC?
Liebe Grüße,
Kaya
Vielen Dank für die Antwort!
Kann ich mir denn den BFD als Wartezeit anrechnen lassen, also senkt er in irgendeiner Form meinen NC?
Liebe Grüße,
Kaya
Hallo Kaya,
Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Der BFD gilt also als Wartezeit.
Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Der BFD gilt also als Wartezeit.
Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
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