Urlaubssemester Regelungen und Begrenzunngen?
Verfasst: Sa 7. Jun 2025, 14:38
Ich möchte zum WiSe 25/26 den Master an der UHH aufnehmen und hätte Fragen bezüglich Urlaubssemesterregelungen.
1. Wenn ich zum ersten Fachsemester zugelassen werde, könnte ich dann bereits ein Antrag auf Urlaubssemester stellen, wenn ich mich kurzfristig entscheide doch ein Langzeitpraktikum anzutreten mit Nachweis oder wäre das nur ab dem zweiten Fachsemester möglich?
2. Können mehrere Urlaubssemester beantragt werden beispielsweise im Rahmen von einem Praktikum und zu einem anderen Zeitpunkt für ein Auslandsjahr? also insgesamt 3 Urlaubssemester in diesem Fallbeispiel? Gäbe es Begrenzungen?
1. Wenn ich zum ersten Fachsemester zugelassen werde, könnte ich dann bereits ein Antrag auf Urlaubssemester stellen, wenn ich mich kurzfristig entscheide doch ein Langzeitpraktikum anzutreten mit Nachweis oder wäre das nur ab dem zweiten Fachsemester möglich?
2. Können mehrere Urlaubssemester beantragt werden beispielsweise im Rahmen von einem Praktikum und zu einem anderen Zeitpunkt für ein Auslandsjahr? also insgesamt 3 Urlaubssemester in diesem Fallbeispiel? Gäbe es Begrenzungen?