Bearbeitet Exmatrikulation Master
Hallo Campus-Center-Team,

ich schreibe gerade meine Masterarbeit. Das Zeugnis werde ich wahrscheinlich erst im Oktober beantragen, sodass ich mich für das kommende Wintersemester zurückmelden muss.
Werde ich nach Erhalt des Zeugnisses automatisch exmatrikuliert oder behalte ich den Studentenstatus solange ich mich nicht selbst exmatrikuliere? Ich frage dies bezüglich meiner Krankenversicherung, da sich diese ja ansonsten ändern würde.

Viele Grüße,
Wiebke Bockhorn
Re: Exmatrikulation Master
Liebe Frau Bockhorn,

Sie werden nach Erhalt Ihres Zeugnisses nicht automatisch exmatrikuliert, sondern bleiben bis zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Zeugnis erhalten immatrikuliert, sofern Sie sich nicht selbst per Antrag exmatrikulieren. Das bedeutet aber nicht, dass Sie auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht den Studierendenstatus erhalten - in manchen Zusammenhängen gilt nicht der Zeitpunkt der Exmatrikulation, sondern der Zeitpunkt des Zeugniserhalts als Ende des Studiums. Erkundigen Sie sich daher auf jeden Fall bei Ihrer Krankenkasse, was von deren Seite als Ende des Studiums angesehen wird.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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