Bearbeitet Anfrage zu Bewerbung Rechtswissenschaften
Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Ihnen möchte ich mich bzgl. eines Studiums der Rechtswissenschaften erkundigen.

Gerne möchte ich bei Ihnen mein Studium beginnen und hätte hierzu ein paar Fragen.

Muss ich Ihnen bei der Online Bewerbung/Immatrikulation mein Abiturzeugnis hochladen und muss diese dann durch eine Behörde beglaubigt werden?

Oder prüfen Sie dies erst im Nachhinein?

Ich war allerdings bereits an einer Universität in der Betriebswirtschaftslehre Bachelor immatrikuliert.

Jedoch bestand ich hier eine Prüfung wiederholt und wurde leider exmatrikuliert.

Kann ich mich dennoch bei Ihnen für das Studium der Rechtswissenschaften bewerben?

Es würde mich sehr freuen von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Max
Re: Anfrage zu Bewerbung Rechtswissenschaften
Hallo Max,

das Abiturzeugnis muss erst zur Immatrikulation eingereicht werden. Einfache Kopie sind hier ausreichend. In einer Stichprobe kann im Verlauf des Studiums aber das Zeugnis in amtlich beglaubigter Form nachgefordert werden. In diesem Fall erhalten Sie eine entsprechende Nachricht über Ihren
STiNE-Account. Es wird eine ausreichend lange Frist eingeräumt, um die Unterlagen beglaubigen zu lassen.

Sofern das endgültig nicht bestandene Modul kein Pflichtmodul des Studiengangs Rechtswissenschaft ist, können Sie sich für diesen bewerben. Sollten Sie sich nicht sicher sein, nehmen Sie Kontakt mit dem Studienbüro auf Rechtswissenschaft und lassen sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen, die Sie dann im Rahmen der Immatrikulation einreichen.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten