Bearbeitet Keine Exmatrikulation im Bachelor bei fehlendem Zeugnis
Ich habe eine Zusage für den Master in Hamburg erhalten & auf dem Zulassungsbescheid gelesen, dass man - wenn das BA-Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt - im alten Studiengang eingeschrieben bleiben soll bis das Zeugnis vorliegt. Ich habe mich aber bereits zum Ende dieses Semester in meinem Bachelor-Studiengang exmatrikuliert. Habe ich da etwas falsch verstanden? Muss ich die Exmatrikulation nun rückgängig machen? Man kann aber doch nicht an zwei Unis eingeschrieben sein.
Re: Keine Exmatrikulation im Bachelor bei fehlendem Zeugnis
Hallo sinafabienne,

Ich gehe davon aus, dass Sie Ihren Bachelorabschluss nicht an der Uni Hamburg, sondern an einer andren Hochschule ablegen, Sollte dies nicht korrekt sein, melden Sie sich bitte noch einmal zurück.

An der Uni Hamburg gilt die Regel, dass Sie im Falle des Bachelor-Master-Übergangs, sofern Ihr Bachelorstudium noch nicht vollständig abgeschlossen ist, übergangsweise bis zum Abschluss des Bachelorstudiums an der Uni Hamburg und Ihrer vorherigen Hochschule gleichzeitig immatrikuliert sein dürfen. Mit der Einreichung des Bachelorzeugnisses reichen Sie dann die Exmatrikulationsbescheinigung ein. Von Seiten der Uni Hamburg aus können Sie sich aber natürlich an Ihrer früheren Hochschule auch schon früher exmatrikulieren.

Ob Sie die Exmatrikulation rückgängig machen sollten bzw. müssen, müssen Sie also mit der Hochschule klären, an der Sie Ihren Bachelorabschluss erwerben - häufig gibt es Regelungen, die eine Immatrikulation bis zum Zeugniserhalt erfordern. Sie sollten sich daher in dieser Frage zeitnah an die Hochschule wenden, an der Sie Ihrem Bachelorabschluss erwerben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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