Sehrgeehrte Damen und Herren,
ich möchte mich für den zulassungsbeschränkten Studiengang Zahnmedizin an der Universität Hamburg bewerben, habe jedoch beim Bewerbungsprozess über STiNE einige Fragen:
Ich habe die Feststellungsprüfung mit der Note 1,2 bestanden, und mein Abitur im Iran mit der Durchschnittsnote 1,1 abgeschlossen. Daher ergibt sich für meine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) die Note 1,1.
Im Abschnitt „Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung“ steht, dass die Note der bereits eingetragenen HZB anzugeben ist. Ich habe bei der Art der HZB „fachgebundenes Studienkolleg“ ausgewählt.
Soll ich in diesem Fall die Note der Feststellungsprüfung (1,2) angeben oder die Durchschnittsnote meiner gesamten HZB (1,1)?
Mit freundlichen Grüßen
Seyedehsahar Mousavianchamchangi