Ich habe bereits das erste juristische Staatsexamen absolviert und würde mich jetzt gerne noch für Psychologie an der Uni Hamburg bewerben. Auf der Website der Uni steht, dass lt. Gesetz für Zweitstudienbewerber die gleichen Voraussetzungen gelten wie für Erststudienbewerber. Ich habe allerdings nicht den Studieneignungstest Psychologie (BaPsy-DGP) absolviert und bin mir auch nicht sicher, ob das mit einem abgeschlossenen Studium überhaupt möglich ist. Daher meine Frage: Welche Voraussetzungen gelten für einen Zweitstudienbewerber im Fach Psychologie?
Hallo tfassin,
für Zweitstudienbewerbungen gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Erststudienbewerbungen. Da diese Regelung an der Uni gilt, ist auch der BaPsy für Sie relevant.
Mit freundlichen Grüßen,
für Zweitstudienbewerbungen gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Erststudienbewerbungen. Da diese Regelung an der Uni gilt, ist auch der BaPsy für Sie relevant.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
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