Guten Tag,
ich bewerbe mich aktuell für den Studiengang Grundschullehramt an Ihrer Universität und habe eine dringende Rückfrage zum Bewerbungsverfahren:
Mein Abiturzeugnis wird mir verbindlich erst am 18.07.2025 ausgehändigt. Die offizielle Frist zur Einreichung der Unterlagen endet jedoch bereits am 15.07.2025.
Ich habe bereits bei meiner Schule nachgefragt – eine frühere Aushändigung des Zeugnisses ist leider nicht möglich.
Da ich sehr an einem Studienplatz im Bereich Grundschullehramt interessiert bin, möchte ich wissen:
Wie wird in einem solchen Fall üblicherweise verfahren?
Besteht die Möglichkeit, vorläufige Schulunterlagen (z. B. Notenübersicht oder Bescheinigung der Schule) einzureichen, um die Frist formal zu wahren?
Kann das Abiturzeugnis nachgereicht werden, ohne dass dies Auswirkungen auf meine Platzvergabe oder eine mögliche Wartelistenplatzierung hat?
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung in dieser Frage und freue mich sehr über eine kurze Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Helena Thieme
Hallo Helena,
wenn die Abiturnote bereits feststeht, tragen Sie die bitte im Bewerbungsformular als HZB Note ein. Das Abiturzeugnis muss erst zur Immatrikulation (nach der Zustellung der Bescheide am 13.08.) hochgeladen werden.
Im Bewerbungsverfahren für die Bachelor-Studiengänge erfolgt die Auswahl der Bewerber:innen ausschließlich aufgrund der Angaben, die sie im Bewerbungsportal machen. Erst zur Immatrikulation müssen die zugelassenen Bewerber:innen die Angaben durch Upload ihrer Dokumente belegen.
Falls Sie die Note nur ungefähr wissen, können Sie sie trotzdem angeben, ggfs. würde dann bei Abweichung nach unten allerdings die Zulassung wieder zurückgenommen werden. Positive Abweichungen wären kein Problem.
wenn die Abiturnote bereits feststeht, tragen Sie die bitte im Bewerbungsformular als HZB Note ein. Das Abiturzeugnis muss erst zur Immatrikulation (nach der Zustellung der Bescheide am 13.08.) hochgeladen werden.
Im Bewerbungsverfahren für die Bachelor-Studiengänge erfolgt die Auswahl der Bewerber:innen ausschließlich aufgrund der Angaben, die sie im Bewerbungsportal machen. Erst zur Immatrikulation müssen die zugelassenen Bewerber:innen die Angaben durch Upload ihrer Dokumente belegen.
Falls Sie die Note nur ungefähr wissen, können Sie sie trotzdem angeben, ggfs. würde dann bei Abweichung nach unten allerdings die Zulassung wieder zurückgenommen werden. Positive Abweichungen wären kein Problem.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
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