Bewerbung für einen Studienortwechsel (Jura)
Verfasst: Fr 27. Jun 2025, 10:20
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige, mich für einen Studienortwechsel an die juristische Fakultät der Universität Hamburg zu bewerben und habe in diesem Zusammenhang einige Rückfragen zur Bewerbung, die sich weder auf der Webseite noch in den FAQs abschließend klären ließen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei folgenden Punkten weiterhelfen könnten:
1. Angabe der Durchschnittsnote bisher erbrachter Leistungen:
In den FAQs wird darauf hingewiesen, dass im Fall eines Auswahlverfahrens sowohl die Abiturnote als auch die Durchschnittsnote der bisherigen Studienleistungen herangezogen werden. Ich wurde im Online-Bewerbungsportal jedoch nicht dazu aufgefordert, meine Durchschnittsnote einzugeben.
Dazu meine Rückfrage: Bezieht sich die Formulierung „bisher erbrachte Leistungen“ auf die Zwischenprüfung oder auch auf andere erbrachte Teilleistungen? Und an welcher Stelle im Bewerbungsprozess sollte ich die Durchschnittsnote ggf. noch eintragen?
2. Nachweis Europarecht:
Ich habe die Klausur „Bezüge des Staatsrechts zum Europa- und Völkerrecht“ absolviert. Da diese an meiner bisherigen Universität nicht verpflichtend war, ist sie nicht in meiner offiziellen Leistungsübersicht aufgeführt. In Hamburg ist diese Klausur meines Wissens nach jedoch Pflicht.
Soll ich diese Klausur trotzdem im Bewerbungsportal hochladen – und wenn ja, an welcher Stelle?
3. Einstufungsbescheinigung:
Auf der Webseite der juristischen Fakultät wird keine Einstufungsbescheinigung erwähnt, auf der allgemeinen Seite der Universität Hamburg für Studienortwechsel hingegen schon.
Benötige ich für meine Bewerbung also eine Einstufungsbescheinigung, oder ist diese für Bewerbungen im Fach Jura nicht erforderlich, weil das Zwischenprüfungszeugnis eingereicht wird?
4. Einzureichende Unterlagen in Papierform:
Laut der allgemeinen Infoseite zur Bewerbung ist bei Bewerbungen für das erste Fachsemester keine Einreichung in Papierform erforderlich.
Da es sich bei mir aber um einen Studienortwechsel handelt (also eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester), stellt sich mir die Frage: Müssen in meinem Fall Unterlagen zusätzlich in Papierform eingereicht werden?
Ich danke Ihnen im Voraus herzlich für Ihre Unterstützung und Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
ich beabsichtige, mich für einen Studienortwechsel an die juristische Fakultät der Universität Hamburg zu bewerben und habe in diesem Zusammenhang einige Rückfragen zur Bewerbung, die sich weder auf der Webseite noch in den FAQs abschließend klären ließen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei folgenden Punkten weiterhelfen könnten:
1. Angabe der Durchschnittsnote bisher erbrachter Leistungen:
In den FAQs wird darauf hingewiesen, dass im Fall eines Auswahlverfahrens sowohl die Abiturnote als auch die Durchschnittsnote der bisherigen Studienleistungen herangezogen werden. Ich wurde im Online-Bewerbungsportal jedoch nicht dazu aufgefordert, meine Durchschnittsnote einzugeben.
Dazu meine Rückfrage: Bezieht sich die Formulierung „bisher erbrachte Leistungen“ auf die Zwischenprüfung oder auch auf andere erbrachte Teilleistungen? Und an welcher Stelle im Bewerbungsprozess sollte ich die Durchschnittsnote ggf. noch eintragen?
2. Nachweis Europarecht:
Ich habe die Klausur „Bezüge des Staatsrechts zum Europa- und Völkerrecht“ absolviert. Da diese an meiner bisherigen Universität nicht verpflichtend war, ist sie nicht in meiner offiziellen Leistungsübersicht aufgeführt. In Hamburg ist diese Klausur meines Wissens nach jedoch Pflicht.
Soll ich diese Klausur trotzdem im Bewerbungsportal hochladen – und wenn ja, an welcher Stelle?
3. Einstufungsbescheinigung:
Auf der Webseite der juristischen Fakultät wird keine Einstufungsbescheinigung erwähnt, auf der allgemeinen Seite der Universität Hamburg für Studienortwechsel hingegen schon.
Benötige ich für meine Bewerbung also eine Einstufungsbescheinigung, oder ist diese für Bewerbungen im Fach Jura nicht erforderlich, weil das Zwischenprüfungszeugnis eingereicht wird?
4. Einzureichende Unterlagen in Papierform:
Laut der allgemeinen Infoseite zur Bewerbung ist bei Bewerbungen für das erste Fachsemester keine Einreichung in Papierform erforderlich.
Da es sich bei mir aber um einen Studienortwechsel handelt (also eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester), stellt sich mir die Frage: Müssen in meinem Fall Unterlagen zusätzlich in Papierform eingereicht werden?
Ich danke Ihnen im Voraus herzlich für Ihre Unterstützung und Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen