Hallo,
ich habe den Zulassungsbescheid für den M.Ed. LA Berufliche Schulen erhalten.
Mein entspechendes Bachelor-Studium habe ich bereits vor einigen Jahren an der Uni Hamburg abgeschlossen, sodass mir bereits das Prüfungszeugnis vorliegt. Auf diesem Prüfungszeugnis sind die Abschlussnoten für Erziehungswissenschaft, die berufliche Fachrichtung und das Unterrichtsfach, sowie die Note der Bachelorarbeit und die Gesamtnote angegeben.
Ist es erforderlich, dass ich zudem noch das Transcript of Records (amtlich beglaubigt) einreiche? Oder reicht das Prüfungszeugnis aus?
Ein Nachweis über die Berufsausbildung (Handelskammerzeugnis) und das Orientierungspraktikum im Bachelor ist doch nicht erforderlich, wenn ich meinen Bachelorabschluss an der Uni Hamburg erhalten habe, oder?
Vielen Dank und schöne Grüße
Janina
Liebe Janina,
Eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Bachelorzeugnisses reicht vollkommen aus. Ein Nachweis über die Berufsausbildung und über das Orientierungspraktikum im Bachelor ist in der Tat nicht erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Bachelorzeugnisses reicht vollkommen aus. Ein Nachweis über die Berufsausbildung und über das Orientierungspraktikum im Bachelor ist in der Tat nicht erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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