Sehr geehrte Damen und Herren,
Guten Tag! Ich habe das Studienkolleg abgeschlossen und möchte mich für ein Bachelorstudium an der Universität Hamburg bewerben.
Als Absolvent eines Studienkollegs, der die Feststellungsprüfung bestanden hat, gehöre ich zur "Bewerbungsgruppe für internationale Studienbewerber*innen, die Deutschen gleichgestellt sind"?
Falls ja, richtet sich mein Platz auf der Leistungsliste nach der Note der Feststellungsprüfung?
Welche weiteren Unterlagen außer dem Zeugnis des Studienkollegs muss ich bei der Bewerbung einreichen?
Mit freundlichen Grüßen
Sergei
Hallo Sergei,
durch den Besuch des Studienkollegs sind Sie nicht automatisch in der "Bewerbungsgruppe für internationale Studienbewerber*innen, die Deutschen gleichgestellt sind".
Für welchen Studiengang interessieren Sie sich denn?
Sollten Sie sich für Medizin, Zahnmedizin oder Medizin bewerben wollen, gelten andere Gleichstellungskriterien. Sie finden sie hier gelistet: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... start.html
Für die übrigen Studiengänge finden Sie die Kriterien hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html
Sollte keines der Kriterien auf Sie zutreffen, gilt für Sie das Bonuspunktesystem. Informationen dazu finden Sie unter dem zuletzt genannten Link unter 'Hinweise für Bewerber und Bewerberinnen aus Nicht-EU-Staaten'.
Die Note, mit der Sie sich bewerben, ist der Durchschnitt zwischen Ihrer Feststellungsprüfungs-Note und der Note Ihres ausländischen Schulabschlusses, umgerechnet in das deutsche Notensystem. Sollten Sie eine solche Umrechnung nicht haben, müssen Sie die Umrechnung bei der Uni Hamburg beantragen. Den Prozess finden Sie hier beschrieben: www.uni-hamburg.de/vpd
Bis auf wenige Ausnahmen müssen Sie bei der Bewerbung für einen grundständigen Studiengang an der Uni Hamburg keine Unterlagen einreichen. Die Ausnahmen finden Sie hier beschrieben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lagen.html
Die Auswahl erfolgt auf Grundlage Ihrer Angaben in der Online-Bewerbung.
Die Nachweise sind erst zur Immatrikulation zu erbringen.
Mit freundlichen Grüßen,
durch den Besuch des Studienkollegs sind Sie nicht automatisch in der "Bewerbungsgruppe für internationale Studienbewerber*innen, die Deutschen gleichgestellt sind".
Für welchen Studiengang interessieren Sie sich denn?
Sollten Sie sich für Medizin, Zahnmedizin oder Medizin bewerben wollen, gelten andere Gleichstellungskriterien. Sie finden sie hier gelistet: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... start.html
Für die übrigen Studiengänge finden Sie die Kriterien hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html
Sollte keines der Kriterien auf Sie zutreffen, gilt für Sie das Bonuspunktesystem. Informationen dazu finden Sie unter dem zuletzt genannten Link unter 'Hinweise für Bewerber und Bewerberinnen aus Nicht-EU-Staaten'.
Die Note, mit der Sie sich bewerben, ist der Durchschnitt zwischen Ihrer Feststellungsprüfungs-Note und der Note Ihres ausländischen Schulabschlusses, umgerechnet in das deutsche Notensystem. Sollten Sie eine solche Umrechnung nicht haben, müssen Sie die Umrechnung bei der Uni Hamburg beantragen. Den Prozess finden Sie hier beschrieben: www.uni-hamburg.de/vpd
Bis auf wenige Ausnahmen müssen Sie bei der Bewerbung für einen grundständigen Studiengang an der Uni Hamburg keine Unterlagen einreichen. Die Ausnahmen finden Sie hier beschrieben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lagen.html
Die Auswahl erfolgt auf Grundlage Ihrer Angaben in der Online-Bewerbung.
Die Nachweise sind erst zur Immatrikulation zu erbringen.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung