Zweitstudium
Verfasst: Do 3. Jul 2025, 13:19
Hallo,
ich befinde mich derzeit im Abschluss meines ersten Bachelorstudiums, wobei mir nur noch die Anfertigung sowie Korrektur meiner Bachelorarbeit fehlt. Ein vorläufiges Transcript of Records mit allen bisherigen Leistungen, abgesehen von der Bachelorarbeit, kann ich auf Wunsch bereits einreichen. Nun würde ich mich gerne für einen zweiten Bachelor an dieser Universität bewerben.
In diesem Zusammenhang möchte ich gerne erfragen, ob ein solches vorläufiges Transcript of Records als eine Art vorläufiges Zeugnis für die Bewerbung akzeptiert wird und ich damit als Zweitbewerberin gelte, obwohl ich mein endgültiges Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht in Händen halte. Oder gelte ich in jedem Fall bis ich mein finales Zeugnis erhalte als Erstbewerberin für einen Bachelor?
Falls dies der Fall ist und ich mich somit fristgerecht als Erstbewerberin bewerben kann, hätte ich noch eine ergänzende organisatorische Frage:
Bis wann müsste meine Exmatrikulation spätestens erfolgt sein? An meiner derzeitigen Hochschule kann sich dieser Prozess aus organisatorischen Gründen etwas in die Länge ziehen, weshalb ich gerne wissen würde, ob es einen spätesten Zeitpunkt für die Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung gibt.
Außerdem würde mich interessieren, ob es möglich wäre, sich erstmal nur unter Vorbehalt im ersten Semester zu immatrikulieren, bis die Exmatrikulation an meiner jetzigen Universität stattgefunden hat?
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Zeit und Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Lieber Gruß
ich befinde mich derzeit im Abschluss meines ersten Bachelorstudiums, wobei mir nur noch die Anfertigung sowie Korrektur meiner Bachelorarbeit fehlt. Ein vorläufiges Transcript of Records mit allen bisherigen Leistungen, abgesehen von der Bachelorarbeit, kann ich auf Wunsch bereits einreichen. Nun würde ich mich gerne für einen zweiten Bachelor an dieser Universität bewerben.
In diesem Zusammenhang möchte ich gerne erfragen, ob ein solches vorläufiges Transcript of Records als eine Art vorläufiges Zeugnis für die Bewerbung akzeptiert wird und ich damit als Zweitbewerberin gelte, obwohl ich mein endgültiges Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht in Händen halte. Oder gelte ich in jedem Fall bis ich mein finales Zeugnis erhalte als Erstbewerberin für einen Bachelor?
Falls dies der Fall ist und ich mich somit fristgerecht als Erstbewerberin bewerben kann, hätte ich noch eine ergänzende organisatorische Frage:
Bis wann müsste meine Exmatrikulation spätestens erfolgt sein? An meiner derzeitigen Hochschule kann sich dieser Prozess aus organisatorischen Gründen etwas in die Länge ziehen, weshalb ich gerne wissen würde, ob es einen spätesten Zeitpunkt für die Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung gibt.
Außerdem würde mich interessieren, ob es möglich wäre, sich erstmal nur unter Vorbehalt im ersten Semester zu immatrikulieren, bis die Exmatrikulation an meiner jetzigen Universität stattgefunden hat?
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Zeit und Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Lieber Gruß