Hallo,
ich möchte wissen, ob man zwei Härtefallanträge stellen kann. In meinem Fall einen, aufgrund von Betreuung eines Kindes und den anderen aufgrund von einer Erkrankung. Falls dies definitiv nicht möglich ist, welcher Härtefallantrag wird dann als vorrangig angesehen?
Freundliche Grüße
Hallo tbh,
bitte melden Sie sich über unser Kontaktformular und schildern Ihren persönlichen Fall, dann werden wir Ihre Frage an die zuständige Stelle weiterleiten.
www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
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Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
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