Einzureichende Unterlagen für Master Winf.
Verfasst: Mi 17. Aug 2016, 23:20
Sehr geehrte Damen und Herren,
Leider kommt es bei der Checkliste für die Unterlagen, die zu der Immatrikulation eingereicht werden müssen, immer wieder zu Fragen, da die Angaben sehr uneindeutig sind:
Mir liegt derzeit kein Bachelor Zeugnis vor, deshalb habe ich ein Transcript of Records und die Bescheinigung zur angemeldeten Bachelorarbeit mit abgegeben. Müssen sowohl ToR, als auch die Bescheinigung für die BA abgegeben werden? Diese Dokumente sollen als amtlich beglaubigte Kopie abgegeben werden. Kann ich auch das Original abgeben? Das Original hat natürlich kein Siegel, sonder nur die Unterschrift und den Stempel des Prüfungsamts (Uni Kiel).
Zum "Nachweis" von Englisch-Kenntnissen sollte ein formloses Schreiben, das ausreichende Englischkenntnisse bestätigt, an die Bewerbung angehängt werden. Ist dieses Schreiben auch abzugeben und wenn ja, nicht als beglaubigte Kopie, da ich Urheber des Dokumentes bin?
Ich gehe davon aus, dass die Zugangsqualifikationen irgendwie nachgewiesen werden müssen. Muss eine amtlich beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses beigefügt werden? Dieses Dokument war bei der Bewerbung nicht erforderlich.
Der Rest (Immatrikulationsantrag, Krankenversicherungsnachweis) ist soweit klar.
Ich würde mich sehr über eine kurze Antwort, die mir verrät, welche Dokumente nun benötigt werden, freuen.
Beste Grüße
Bernd Strehl
Leider kommt es bei der Checkliste für die Unterlagen, die zu der Immatrikulation eingereicht werden müssen, immer wieder zu Fragen, da die Angaben sehr uneindeutig sind:
Mir liegt derzeit kein Bachelor Zeugnis vor, deshalb habe ich ein Transcript of Records und die Bescheinigung zur angemeldeten Bachelorarbeit mit abgegeben. Müssen sowohl ToR, als auch die Bescheinigung für die BA abgegeben werden? Diese Dokumente sollen als amtlich beglaubigte Kopie abgegeben werden. Kann ich auch das Original abgeben? Das Original hat natürlich kein Siegel, sonder nur die Unterschrift und den Stempel des Prüfungsamts (Uni Kiel).
Zum "Nachweis" von Englisch-Kenntnissen sollte ein formloses Schreiben, das ausreichende Englischkenntnisse bestätigt, an die Bewerbung angehängt werden. Ist dieses Schreiben auch abzugeben und wenn ja, nicht als beglaubigte Kopie, da ich Urheber des Dokumentes bin?
Ich gehe davon aus, dass die Zugangsqualifikationen irgendwie nachgewiesen werden müssen. Muss eine amtlich beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses beigefügt werden? Dieses Dokument war bei der Bewerbung nicht erforderlich.
Der Rest (Immatrikulationsantrag, Krankenversicherungsnachweis) ist soweit klar.
Ich würde mich sehr über eine kurze Antwort, die mir verrät, welche Dokumente nun benötigt werden, freuen.
Beste Grüße
Bernd Strehl