Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich für das Rechtswissenschaft-Studium an der Universität Hamburg zum Wintersemester 16/17 beworben und eine Zulassung erhalten.
Auf der Webseite der Universität Hamburg steht, dass eine der einzureichenden Unterlagen die Exmatrikulationsbescheinigung ist. Andere deutsche Hochschulen verlangen die Exmatrikulation nur, wenn ich aktuell an einer anderen "deutschen" Hochschule immatrikuliert bin. Dies ist bei Hamburg nicht spezifiziert.
Bedarf es auch einer Exmatrikulation, wenn man an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert ist, oder betrifft es nur diejenigen die an einer Hochschule "in Deutschland" immatrikuliert sind?
Vielen Dank im Voraus