Anfrage zur Immatrikulation an der Uni Hamburg
Verfasst: Mi 23. Jul 2025, 12:27
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich sehr darüber, dass ich am 23.07.2025 eine Zulassung für Masterstudiengang Philosophie von der Universität Hamburg erhalten habe. Es ist mir eine große Ehre und Freude, Teil der akademischen Gemeinschaft der Universität Hamburg zu werden.
In Bezug auf die Immatrikulation habe ich noch eine kleine Rückfrage. Die Frist für die Immatrikulation – nämlich bis zum 30.07.2025 – ist für mich persönlich möglicherweise zu kurzfristig. Sieben Tage reichen für die Beantragung des Visums, den Abschluss einer Krankenversicherung, die Wohnungssuche und andere Vorbereitungen vermutlich nicht aus. Daher bin ich unsicher, ob ich, obwohl ich die Immatrikulation umgehend online vornehmen kann, tatsächlich zum 01.10.2025 mein Studium an der Universität Hamburg aufnehmen kann.
Deshalb möchte ich gern nachfragen, ob es möglich ist, sich im Falle unvorhergesehener Umstände nach erfolgter Immatrikulation wieder exmatrikulieren zu lassen. Falls dies zulässig ist, würde ich außerdem gern wissen, welche wichtigen Hinweise ich dabei besonders beachten muss.
Für Ihre Auskunft danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
ich freue mich sehr darüber, dass ich am 23.07.2025 eine Zulassung für Masterstudiengang Philosophie von der Universität Hamburg erhalten habe. Es ist mir eine große Ehre und Freude, Teil der akademischen Gemeinschaft der Universität Hamburg zu werden.
In Bezug auf die Immatrikulation habe ich noch eine kleine Rückfrage. Die Frist für die Immatrikulation – nämlich bis zum 30.07.2025 – ist für mich persönlich möglicherweise zu kurzfristig. Sieben Tage reichen für die Beantragung des Visums, den Abschluss einer Krankenversicherung, die Wohnungssuche und andere Vorbereitungen vermutlich nicht aus. Daher bin ich unsicher, ob ich, obwohl ich die Immatrikulation umgehend online vornehmen kann, tatsächlich zum 01.10.2025 mein Studium an der Universität Hamburg aufnehmen kann.
Deshalb möchte ich gern nachfragen, ob es möglich ist, sich im Falle unvorhergesehener Umstände nach erfolgter Immatrikulation wieder exmatrikulieren zu lassen. Falls dies zulässig ist, würde ich außerdem gern wissen, welche wichtigen Hinweise ich dabei besonders beachten muss.
Für Ihre Auskunft danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen