
ich habe einen Zulassungsbescheid für den Masterstudiengang "Germanistische Linguistik" für das Wintersemester 25/26 und möchte mich fristgerecht immatrikulieren. Dazu habe ich zwei Rückfragen: Ich bin derzeit noch im Masterstudiengang "Linguistik: Kognition und Kommunikation" an der Philipps-Universität Marburg immatrikuliert. Muss ich mich dort zunächst exmatrikulieren, bevor ich den Antrag auf Immatrikulation an der Universität Hamburg einreichen kann? Außerdem bin ich privat krankenversichert und habe bereits im Jahr 2020 eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht erhalten, die ich damals für mein Bachelorstudium genutzt habe. An meinem Versicherungsverhältnis hat sich seither nichts geändert. Ist diese Befreiung weiterhin gültig, oder muss ich eine neue Befreiung durch eine gesetzliche Krankenkasse ausstellen lassen?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Freundliche Grüße,
Leonie Schulz