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Vorläufige Immatrikulation in M. Ed. LA der Sek. 1 und 2

Verfasst: Do 24. Jul 2025, 09:44
von leon.kusari2
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern erhielt ich einen positiven Bescheid, dass ich für den oben genannten Studiengang zugelassen wurde. Ich bewarb mich mit meinem "transcript of records" der CAU in Kiel. Dort befinde ich mich noch im Prozess der Bachelorarbeit und gehe davon aus, dass ich meine fertige Arbeit Ende Oktober/Anfang November einreichen kann.

Nun frage ich mich, wie es sich in meinem Fall technisch verhält: Muss ich mich an beide Universitäten einschreiben, sofern ich noch Leistungen an der Universität in Kiel erbringen muss?

Über eine Auskunft wäre ich Ihnen dankbar.

Einen schönen Tag wünscht,

Leon

Re: Vorläufige Immatrikulation in M. Ed. LA der Sek. 1 und 2

Verfasst: Do 24. Jul 2025, 13:57
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe leon.kusari2,

"Muss ich mich an beide Universitäten einschreiben, sofern ich noch Leistungen an der Universität in Kiel erbringen muss?"

Die Frage, ob für das Wintersemester 2025/26 eine Immatrikulation für Ihr Bachelorstudium an der Universität Kiel erforderlich ist und welche Regelungen diesbezüglich an der Universität Kiel gelten, müssen Sie bitte mit der Universität Kiel klären.

Bezüglich der Regelungen der Universität Hamburg müssen Sie den erfolgreichen Abschluss durch Einreichung des Bachelorzeugnisses bis zum Ende des ersten Mastersemesters (d.h. bis zum 31.03.2026) belegen.

Sie können gemäß unserer Regeln bis zum 31.03.2026 bei uns für den Master und an der Universität Kiel für den Bachelor immatrikuliert sein. Ab dem Sommersemester 2026 (ab 01.04.2026) darf dann nur noch eine Immatrikulation, nämlich die für den Master an der Universität Hamburg bestehen.

Liebe Grüße
Thomas Walter