Hallo liebes Team,
ich habe bereits herausgefunden, dass man den Nachweis zur Befreiung der gesetzlichen Versicherungspflicht oder den Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung auch nach der Immatrikulationsfrist nachreichen kann bzw. die Meldung der Krankenkasse auch nach dem Ablauf der Frist passieren kann. Da ich aber noch einiges mit meiner Krankenkasse wegen Versicherungsansprüchen etc. klären muss, ist meine Frage ob es eine Frist gibt, bis wann die Meldung über den Versicherungsstatus endgültig bei der Uni Hamburg eingegangen sein muss, sodass eine endgültige Immatrikulation stattfinden kann?
Vielen Dank schonmal!
Liebe Grüße,
Alina Fürbeth
Liebe Alina,
ja, den Nachweis der Krankenversicherung kann man auch nach der Immatrikulationsfrist einreichen. Es gibt keine feste Frist dazu, aber es gilt folgendes zu beachten:
Endgültige Semesterunterlagen sowie das Semesterticket gibt es also nur, wenn Sie den Nachweis bis zum 01.10. erbracht haben. Dazu genügt die elektronische Meldung Ihrer Krankenversicherung, siehe Infos im Link.
ja, den Nachweis der Krankenversicherung kann man auch nach der Immatrikulationsfrist einreichen. Es gibt keine feste Frist dazu, aber es gilt folgendes zu beachten:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rsicherung"Erfolgt keine Meldung über den Versicherungsstatus an die Universität Hamburg, werden Sie nicht endgültig immatrikuliert und erhalten keine Semesterunterlagen."
Endgültige Semesterunterlagen sowie das Semesterticket gibt es also nur, wenn Sie den Nachweis bis zum 01.10. erbracht haben. Dazu genügt die elektronische Meldung Ihrer Krankenversicherung, siehe Infos im Link.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
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