Liebes Team der UHH,
ich habe eine kurze Frage zum Online-Immatrikulationsantrag beim Master Klinische Psychologie:
Gilt das Einreichen des Online-Immatrikulationsantrags bereits als verbindliche Annahme des Studienplatzes bzw. als endgültige Studienaufnahme?
Ich warte aktuell noch auf weitere Zulassungen von anderen Universitäten, die teils zeitversetzt veröffentlicht werden. Daher würde ich gerne wissen, ob es möglich ist, zunächst den Immatrikulationsantrag bei Ihnen zu stellen – und den Studienplatz ggf. doch noch zurückzugeben. Wenn ein Zurückgeben oder nicht antreten möglich ist, stellt sich mir die Frage, wie und wann ich dies genau machen kann?
Mein Verständnis:
1. Online-Immatrikulationsantrag abgeben & KV-status rückmelden (bis 3 Monate) => Wie verbindlich ist dies?
2. Prüfung des Antrags
3. Zugangsdaten für STINE & Matrikelnumer
4. Zahlungsaufforderung Semesterbeitrag ca. 4 Wochen nach Immatrikulationsfrist (Ende August) => Wenn ich dies unterlasse, da ich bspw. einen anderen Studienplatz angenommen habe, werde ich nicht eingeschrieben, richtig? Entstehen für mich sonstige Konsequenzen?
5. Immatrikulation
+ Bachelor-Abschlusszeugnis bis Ende des 1. FS
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße
Anna Esser
Hallo Anna Esser,
bis zum 1.10. können Sie problemlos wieder verzichten. Füllen Sie dafür einfach diese Erklärung aus: www.uni-hamburg.de/verzicht
Danach ist eine Exmatrikulation möglich, Sie erhalten dann aber den Semesterbeitrag nicht mehr zurück (sofern Sie ihn denn schon gezahlt haben).
Sie können auch einfach den Semesterbeitrag nicht zahlen. Da Studierende im ersten Fachsemester recht lange Zeit haben, bis das Nicht-Bezahlen Konsequenzen nach sich zieht, hieße das aber, Sie erhalten weiterhin automatisierte Erinnerungsmails von uns. Da ich davon ausgehe, dass Sie das nicht wollen, rate ich Ihnen, den zuerst genannten Weg zu gehen.
Zu beachten ist, dass Sie bei den anderen Unis nicht angeben, dass Sie bereits an der Uni Hamburg immatrikuliert sind. Das stimmt de facto nicht. Selbst wenn Sie alle Schritte zur Finalisierung Ihrer Immatrikulation erledigt haben (Immatrikulationsantrag, KV-Nachweis, Semesterbeitrag), beginnt Ihre Immatrikulation erst ab dem 1.10.
Mit freundlichen Grüßen,
bis zum 1.10. können Sie problemlos wieder verzichten. Füllen Sie dafür einfach diese Erklärung aus: www.uni-hamburg.de/verzicht
Danach ist eine Exmatrikulation möglich, Sie erhalten dann aber den Semesterbeitrag nicht mehr zurück (sofern Sie ihn denn schon gezahlt haben).
Sie können auch einfach den Semesterbeitrag nicht zahlen. Da Studierende im ersten Fachsemester recht lange Zeit haben, bis das Nicht-Bezahlen Konsequenzen nach sich zieht, hieße das aber, Sie erhalten weiterhin automatisierte Erinnerungsmails von uns. Da ich davon ausgehe, dass Sie das nicht wollen, rate ich Ihnen, den zuerst genannten Weg zu gehen.
Zu beachten ist, dass Sie bei den anderen Unis nicht angeben, dass Sie bereits an der Uni Hamburg immatrikuliert sind. Das stimmt de facto nicht. Selbst wenn Sie alle Schritte zur Finalisierung Ihrer Immatrikulation erledigt haben (Immatrikulationsantrag, KV-Nachweis, Semesterbeitrag), beginnt Ihre Immatrikulation erst ab dem 1.10.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung