Immatrikulation mit DIA
Verfasst: So 27. Jul 2025, 18:35
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Checkliste der einzureichenden Unterlagen für die Immatrikulation, insbesondere im Hinblick auf den Sprachnachweis bei einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung.
Ich habe im Jahr 2023 mein Deutsches Internationales Abitur an der Deutschen Schule Helsinki in Finnland erworben und mich jetzt für das Wintersemester 2025/26 für den Studiengang Soziologie (Erstsemester) beworben. Ich besitze die finnische und die schweizerische Staatsbürgerschaft, jedoch keine deutsche.
In der Checkliste wird angegeben, dass bei einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung zusätzlich ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich ist.
Soweit ich informiert bin, entfällt dieser zusätzliche Nachweis, wenn man das Deutsche Internationale Abitur besitzt, da die Sprachkenntnisse damit bereits belegt sind. Könnten Sie mir bitte bestätigen, ob das korrekt ist oder ob ich dennoch einen separaten Nachweis über meine Deutschkenntnisse bei der Immatrikulation einreichen muss?
Mit freundlichen Grüßen
Rasmus
ich habe eine Frage zur Checkliste der einzureichenden Unterlagen für die Immatrikulation, insbesondere im Hinblick auf den Sprachnachweis bei einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung.
Ich habe im Jahr 2023 mein Deutsches Internationales Abitur an der Deutschen Schule Helsinki in Finnland erworben und mich jetzt für das Wintersemester 2025/26 für den Studiengang Soziologie (Erstsemester) beworben. Ich besitze die finnische und die schweizerische Staatsbürgerschaft, jedoch keine deutsche.
In der Checkliste wird angegeben, dass bei einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung zusätzlich ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich ist.
Soweit ich informiert bin, entfällt dieser zusätzliche Nachweis, wenn man das Deutsche Internationale Abitur besitzt, da die Sprachkenntnisse damit bereits belegt sind. Könnten Sie mir bitte bestätigen, ob das korrekt ist oder ob ich dennoch einen separaten Nachweis über meine Deutschkenntnisse bei der Immatrikulation einreichen muss?
Mit freundlichen Grüßen
Rasmus