Bearbeitet Bewerbung für Jurastudium
ich bin internationaler Studienbewerber und habe mich mit dem Ergebnis meiner Feststellungsprüfung für ein Studium an der Universität Hamburg beworben.

Für das Wintersemester 2025/26 habe ich bereits eine Zulassung für den Studiengang Volkswirtschaftslehre erhalten. Mein eigentliches Wunschfach ist jedoch Rechtswissenschaft . Ich bin sehr daran interessiert, das Fach Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg zu studieren. Derzeit erscheint jedoch in meinem Bewerbungsstatus: „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“. :cry:

Meine Durchschnittsnote der Feststellungsprüfung beträgt 1,7, und mein Rangplatz liegt bei 819. Die aktuelle Zulassungsgrenze liegt bei 436.

In Bezug auf meine Bewerbung habe ich folgende Fragen:

1. NC-Wert: Ich habe recherchiert, dass der NC-Wert für Rechtswissenschaft an Ihrer Universität in den letzten Jahren zwischen 1,8 und 2,4 lag. Bezieht sich dieser NC-Wert ausschließlich auf das Abitur, oder gilt er auch für internationale Bewerber mit Feststellungsprüfung?

2. Koordinierungsphase: Bedeutet die Mitteilung „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“, dass ich während der Koordinierungsphase keine Chance mehr auf ein Zulassungsangebot habe? Ist eine Zulassung nur noch im Nachrückverfahren möglich?

3. Nachrückverfahren: Muss ich meine bereits erhaltene Zulassung für VWL aufgeben, um am Nachrückverfahren für Rechtswissenschaft teilzunehmen?

4. Auswahlkriterien: Wird bei der Auswahl nur der Notendurchschnitt der FSP berücksichtigt, oder spielen auch einzelne Fachnoten eine Rolle? Ich habe in drei Fächern die Note 1,0 und nur in Englisch eine 4,0 erhalten. (Ich habe außerdem TestAS- und IELTS-Zertifikate eingereicht. Werden diese bei der Bewerbung berücksichtigt?)Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich am Ende eine Zulassung erhalte? Ist die Lage in diesem Jahr außergewöhnlich schwer?

5. Studiengangwechsel intern: Falls ich mich entscheide, VWL an der Universität Hamburg zu studieren, ist es möglich, nach einem Semester in den Studiengang Rechtswissenschaft zu wechseln? Welche Kriterien würden bei einem solchen Wechsel berücksichtigt (Leistungen im VWL-Studium, FSP-Note)?

6. Wechsel von anderer Universität: Falls ich mich für Rechtswissenschaft an einer anderen Universität einschreibe – wäre es möglich, zu einem späteren Zeitpunkt an die Universität Hamburg zu wechseln? Ab wann wäre ein solcher Fachwechsel oder Quereinstieg frühestens möglich? Müsste ich im 1. Fachsemester neu beginnen oder könnte ich direkt in ein höheres Semester einsteigen? Welche Kriterien würden bei einem solchen Wechsel berücksichtigt?

Ich danke Ihnen im Voraus herzlich für Ihre Zeit und Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
Hu Haolin
Re: Bewerbung für Jurastudium
Hallo Hu Haolin,

1. Das kommt darauf an: Für Bewerber:innen aus Nicht-EU Staaten gelten folgende Zulassungskriterien: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... cht-eu.pdf
Für internationale Bewerber:innen, die den Deutschen gleichgestellt sind, gilt der NC-Wert (dann die umgerechnete und anerkannte HZB-Note oder die der FSP): https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf
Siehe auch: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html

2. Die Koordinierungsphase wird hier ausführlich erklärt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... phase.html ("Es handelt sich hierbei um einen vorübergehenden Status in der Koordinierungsphase und nicht um eine endgültige Ablehnung.")

3. Bitte informieren Sie sich hier über die Koordinierungsphase https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... phase.html und hier über das koordinierte Nachrücken https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ecken.html
Sollten Sie ein Zulassungsangebot annehmen oder durch die Koordinierungsregeln eine Zulassung erhalten, können Sie nicht mehr am koordinierten Nachrücken teilnehmen.

4. Einzelne Fachnoten sind irrelevant, die Durchschnittsnote zählt. Sollten Sie zu der Gruppe der Nicht-EU Bewerbungen gehören, gibt es noch weitere Kriterien, die Sie als Bonuspunkte anrechnen können. Das haben Sie in dem Fall aber bereits bei der Bewerbung angegeben. Bitte informieren Sie sich dazu unter den unter 1. geteilten Links.

5. Ja, das ist möglich. Ein Fachwechsel unterscheidet sich nicht von einer Neubewerbung, d.h. die Bewerbung ist für Sie genauso wie in diesem Verfahren. Rechtswissenschaft gehört auch zu einem der wenigen Studiengänge an der Uni Hamburg, für die eine Bewerbung zum Sommersemester möglich ist.

6. Eine erneute Bewerbung in das erste Fachsemester ist möglich.
Ein Wechsel in ein höheres Fachsemester ist in Rechtswissenschaft nur nach der Zwischenprüfung möglich.
Hier finden Sie Informationen zum Wechsel in ein höheres Fachsemester - unter "Besonderheiten Rechtswissenschaften": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

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