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umgerechnete Note für Immatrikulation

Verfasst: Do 31. Jul 2025, 16:49
von Li Dong
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in meinem Heimatland die Hochschulzugangsberechtigung erworben und das Studienkolleg in Deutschland erfolgreich abgeschlossen. Die Feststellungsprüfung habe ich bestanden, und ich habe bereits eine Zulassung der Universität Hamburg erhalten.

In den Immatrikulationsunterlagen wird verlangt:

Feststellungsprüfungszeugnis des Studienkollegs (sollte dieses Zeugnis die umgerechnete Note der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung nicht ausweisen, benötigen Sie zusätzlich einen Nachweis über die umgerechnete Note der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung – Bescheinigung des Studienkollegs, Bescheinigung der Universität Hamburg, VPD von uni‑assist).

Leider kann ich die umgerechnete Note meiner ausländischen Hochschulzugangsberechtigung weder vom Studienkolleg noch über das VPD-Verfahren bei uni‑assist erhalten.

Daher möchte ich höflich anfragen:

Wie kann mir die Universität Hamburg diese Bescheinigung (umgerechnete Note) ausstellen?

Wei Immatrikulationsfrist am 4. August endet , kann ich vorerst meine Originalzeugnisse für Immatrikulation einreichen und die Umrechnung zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen?

Wäre es eventuell möglich, dass auf die Umrechnung meiner ausländischen Hochschulzugangsberechtigung verzichtet wird?

Für Ihre Unterstützung und eine schnelle Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar, da ich die Immatrikulation fristgerecht abschließen möchte.

Mit freundlichen Grüßen
LI Dong

Re: umgerechnete Note für Immatrikulation

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 12:22
von Campus-Center - BK
Hallo Li Dong,

reichen Sie bitte alle vorhandenen Unterlagen gemäß Checkliste fristgerecht ein. Ihre Dokumente werden dann geprüft.

Im Zulassungsverfahren nimmt Ihre Bewerbung mit der gemittelten Note Ihrer ausländischen Zugangsberechtigung sowie der Note der FSP vom Studienkolleg teil. Reichen Sie im Rahmen der Immatrikulation keine VPD, Bescheinigung der Uni Hamburg oder Ähnliches ein, wird die gemittelte Note mit der Note der FSP und einer 4,0 berechnet. Die Immatrikulation ist dann in der Regel nur bei einer Bewerbung für einen zulassungsfreien Studiengang möglich. Warten Sie jetzt einfach ab.

Mit besten Grüßen,
BK