Fristen Leistungsnachweis
Verfasst: Fr 1. Aug 2025, 11:08
Guten Tag,
ich bin für das WS 25/26 zum B.Sc. Psychologie zugelassen. Bevor ich den Platz annehmen: ich habe bereits in anderen Beiträgen gelesen, dass es keine Modulfristen mehr gibt- heißt, es gibt keine Frist mehr, dass ich zu einem gewissen Zeitpunkt eine bestimmten Leistungsnachweis erbringen muss? Die Anmeldung zum Teilzeitstudium daher nicht nötig ist? Meine Frage konkret: wenn ich aufgrund meiner familiären Situation kein Vollzeitstudium schaffe, kann ich nur einen Teil der Kurse belegen im ersten Semester, im zweiten Semester ebenso ( da die Kurse aus Sem 1 und 2 aufbauend sind) und die restlichen Kurse im darauffolgenden Semester, also eigentlich Sem 3 und 4 belegen und Prüfungen ablegen? Gibt es eine Mindestzahl an Leistungen, die innerhalb einer Zeit erbracht werden müssen? Ist es egal, ob ich.B. fünf Prüfungen oder nur eine Prüfung im ersten bzw zweiten Semester ablege? Kann ich das Regelstudium um mehr als 2 Semester überschreiten?
Vielen Dank!
ich bin für das WS 25/26 zum B.Sc. Psychologie zugelassen. Bevor ich den Platz annehmen: ich habe bereits in anderen Beiträgen gelesen, dass es keine Modulfristen mehr gibt- heißt, es gibt keine Frist mehr, dass ich zu einem gewissen Zeitpunkt eine bestimmten Leistungsnachweis erbringen muss? Die Anmeldung zum Teilzeitstudium daher nicht nötig ist? Meine Frage konkret: wenn ich aufgrund meiner familiären Situation kein Vollzeitstudium schaffe, kann ich nur einen Teil der Kurse belegen im ersten Semester, im zweiten Semester ebenso ( da die Kurse aus Sem 1 und 2 aufbauend sind) und die restlichen Kurse im darauffolgenden Semester, also eigentlich Sem 3 und 4 belegen und Prüfungen ablegen? Gibt es eine Mindestzahl an Leistungen, die innerhalb einer Zeit erbracht werden müssen? Ist es egal, ob ich.B. fünf Prüfungen oder nur eine Prüfung im ersten bzw zweiten Semester ablege? Kann ich das Regelstudium um mehr als 2 Semester überschreiten?
Vielen Dank!