Hochschulzulassung ohne Abschlusszeugnis und andere Dokumente müssen nachgereicht werden
Verfasst: Fr 1. Aug 2025, 14:03
Hallo,
ich bin im Ausland in die Oberstufe gegangen und erhalte wie es dort üblich ist mein offizielles Abschlusszeugnis erst ein Jahr nach dem Schulabschluss. Deshalb dauert es dort auch länger als gewöhnlich die Noten für alle Abschlussprüfungen zu erhalten, auch wenn das wesentlich kürzer als ein Jahr dauert. Ich habe aber eine Urkunde erhalten die bestätigt, dass ich 12 Jahre Schule abgeschlossen habe. Jetzt habe ich mich für ein Jurastudium beworben und den Platz auch gekriegt. Ich muss aber bis zum 6.8 eine Hochschulzugangsberechtigung abgeben. Zu der physischen Urkunde habe ich zu diesem Zeitpunkt keinen Zugang. Die Frage ist jetzt, ob diese Urkunde vorerst als Hochschulzulassungsberechtigung reicht und ob ich die Urkunde dann nach der Frist abgeben kann. Eine Übersicht meiner Noten klonte ich noch vor Studienbeginn einreichen.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
ich bin im Ausland in die Oberstufe gegangen und erhalte wie es dort üblich ist mein offizielles Abschlusszeugnis erst ein Jahr nach dem Schulabschluss. Deshalb dauert es dort auch länger als gewöhnlich die Noten für alle Abschlussprüfungen zu erhalten, auch wenn das wesentlich kürzer als ein Jahr dauert. Ich habe aber eine Urkunde erhalten die bestätigt, dass ich 12 Jahre Schule abgeschlossen habe. Jetzt habe ich mich für ein Jurastudium beworben und den Platz auch gekriegt. Ich muss aber bis zum 6.8 eine Hochschulzugangsberechtigung abgeben. Zu der physischen Urkunde habe ich zu diesem Zeitpunkt keinen Zugang. Die Frage ist jetzt, ob diese Urkunde vorerst als Hochschulzulassungsberechtigung reicht und ob ich die Urkunde dann nach der Frist abgeben kann. Eine Übersicht meiner Noten klonte ich noch vor Studienbeginn einreichen.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.