Deutschsprachnachweis
Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 14:33
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor kurzem einen Zulassungsbescheinigung der Universität Hamburg zum BWL erhalten und bereits einen Immatrikulationsantrag ausgefüllt. Zuvor habe ich das Studienkolleg Hamburg absolviert, wo uns immer wieder gesagt wurde, dass die Sprachnachweise des Kollegen selbst, die im Zeugnis stehen, ausreichen. Stimmt das? Ich habe den testDAF nicht abgelegt, habe laut FSP-Ergebnis DSH 2, das ich bei der Immatrikulation beigefügt habe. Ist das ausreichend? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Elizaveta Vais
ich habe vor kurzem einen Zulassungsbescheinigung der Universität Hamburg zum BWL erhalten und bereits einen Immatrikulationsantrag ausgefüllt. Zuvor habe ich das Studienkolleg Hamburg absolviert, wo uns immer wieder gesagt wurde, dass die Sprachnachweise des Kollegen selbst, die im Zeugnis stehen, ausreichen. Stimmt das? Ich habe den testDAF nicht abgelegt, habe laut FSP-Ergebnis DSH 2, das ich bei der Immatrikulation beigefügt habe. Ist das ausreichend? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Elizaveta Vais