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Deutschsprachnachweis

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 14:33
von weissvett
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor kurzem einen Zulassungsbescheinigung der Universität Hamburg zum BWL erhalten und bereits einen Immatrikulationsantrag ausgefüllt. Zuvor habe ich das Studienkolleg Hamburg absolviert, wo uns immer wieder gesagt wurde, dass die Sprachnachweise des Kollegen selbst, die im Zeugnis stehen, ausreichen. Stimmt das? Ich habe den testDAF nicht abgelegt, habe laut FSP-Ergebnis DSH 2, das ich bei der Immatrikulation beigefügt habe. Ist das ausreichend? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Elizaveta Vais

Re: Deutschsprachnachweis

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 15:04
von Campus-Center - BK
Hallo Elizaveta,

mit dem erfolgreichen Abschluss am Studienkolleg haben Sie bereits ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen. Sollten Sie jedoch Bonuspunkte für besonders gute Deutschkenntnisse im Bewerbungsverfahren für Nicht-EU-Studieninteressierte geltend machen wollen, müssen Sie hierfür ein gesondertes Zertifikat zur Immatrikulation einreichen, sofern dieses nicht bereits aus Ihrem FSP-Zeugnis hervorgeht.

Mit besten Grüßen,
BK