Hallo,
ich möchte mich gerne für den Master AWG einschreiben und verstehe nicht ganz, welche Unterlagen ich nun einsenden muss.
Die Einsendung des Immatrikulationsantrags und des Nachweises der KV sind mir klar. In der Checkliste-Master steht nur, dass weitere besondere Zugangsvoraussetzungen, die für den Master gelten, belegt werden müssen. Diese sind bei dem Studiengang meines Wissens nach jedoch nicht vorhanden.
Ist es richtig, dass ich, da ich mein Bachelorstudium bereits abgeschlossen habe, mir jedoch noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, dieses dann einfach bis zum 31.3.2017 nachreiche und somit nur den Immatrikualtionsantrag und den Krankenversicherungsnachweis fristgereicht einschicken muss?
Viele Grüße
Lena Hillerns
Liebe Frau Hillerns,
Das ist korrekt. Eine Erläuterung der Informationen in der Checkliste finden Sie in diesem Forum auch hier: viewtopic.php?f=6&t=2698 Abgesehen davon, dass für den Masterstudiengang Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft - Ökonomische und Soziologische Studien keine Bestätigung über Englischkenntnisse einzureichen ist, gelten die dort gegebenen Informationen auch für diesen Studiengang.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ist korrekt. Eine Erläuterung der Informationen in der Checkliste finden Sie in diesem Forum auch hier: viewtopic.php?f=6&t=2698 Abgesehen davon, dass für den Masterstudiengang Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft - Ökonomische und Soziologische Studien keine Bestätigung über Englischkenntnisse einzureichen ist, gelten die dort gegebenen Informationen auch für diesen Studiengang.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Vielen Dank für Antwort.
Und noch eine kurze Frage: Da ich im vorigen Semester an einer anderen Uni eingeschrieben war, brauche ich ja auch noch eine Exmatrikulationsbescheinigung, oder? Diese liegt mir aber noch nicht vor. Ich habe jedoch gelesen, dass diese nachgereicht werden kann. Bis wann muss die Bescheinigung dann in Hamburg vorliegen?
Mit freundlichen Grüßen
Lena Hillerns
Und noch eine kurze Frage: Da ich im vorigen Semester an einer anderen Uni eingeschrieben war, brauche ich ja auch noch eine Exmatrikulationsbescheinigung, oder? Diese liegt mir aber noch nicht vor. Ich habe jedoch gelesen, dass diese nachgereicht werden kann. Bis wann muss die Bescheinigung dann in Hamburg vorliegen?
Mit freundlichen Grüßen
Lena Hillerns
Liebe Frau Hillerns,
Für das Einreichen der Exmatrikulationsbescheinigung gibt es keine feste Frist. Sie sollten diese aber so schnell wie möglich nachreichen, da Sie keine endgültigen Semesterunterlagen erhalten, so lange die Bescheinigung nicht vorliegt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für das Einreichen der Exmatrikulationsbescheinigung gibt es keine feste Frist. Sie sollten diese aber so schnell wie möglich nachreichen, da Sie keine endgültigen Semesterunterlagen erhalten, so lange die Bescheinigung nicht vorliegt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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