Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich hätte einige Fragen zum Hochschulwechsel, bei dem Studiengang Rechtswissenschaften.
Ich bin derzeit im 4 Semester an der Universität Göttingen.
Ich würde jedoch gerne an ihre Universität wechseln.
Dazu hätte ich einige Fragen.
1.Ist es möglich zu ihnen zu wechseln wenn ich die Zwischenprüfung in Göttingen noch nicht bestanden habe, allerdings noch nicht endgültig Zwangsexmatrikuliert wurde.
2.Ist es möglich den Hochschulwechsel mit einem Fachabitur mit der Spezialisierung Wirtschaft und Verwaltung, mit einem 1.4 Schnitt durchzuführen?
3. wäre eine Bewerbung in das kommende Semester Stand 10.08.25 aufgrund der Bewerbungsfristen noch möglich.
4.Frage in welches Semester müsste ich mich dann einschreiben, werde ich in das 5 Semester eingestuft, oder muss ich wieder von vorne anfangen?
5.Welche Prüfungen müssen nach ihrer Zwischenprüfungsordnung bestanden werden, wenn bereits folgende Prüfungen an der alten Universität bestanden wurden:
Strafrecht 1
-Strafrecht 2
-BGB 1
-BGB 2
-Staatsrecht 2
-Grundlagenfach: Deutsche Rechtsgeschichte (neuere Rechtsgeschichte)
Hausarbeit: Strafrecht 1
Ich bedanke mich bei ihnen schon einmal im Voraus.
Freundliche Grüße
Lieber Student44,
der Nachweis der Zwischenprüfung gehört zu den notwendigen Dokumenten, daher können Sie sich ohne leider nicht bewerben:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ng-hfs.pdf
Schauen Sie sich bitte bzgl. der Hochschulzugangsberechtigung folgende Seite an, um herauszufinden, ob Ihr Fachabitur ausreicht:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html
Bewerbungsfristen sowie weitere Infos finden Sier hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1028807157
der Nachweis der Zwischenprüfung gehört zu den notwendigen Dokumenten, daher können Sie sich ohne leider nicht bewerben:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ng-hfs.pdf
Schauen Sie sich bitte bzgl. der Hochschulzugangsberechtigung folgende Seite an, um herauszufinden, ob Ihr Fachabitur ausreicht:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html
Bewerbungsfristen sowie weitere Infos finden Sier hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1028807157
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
Hi vielen Dank für die schnelle Antwort, meine Frage ist dennoch offen geblieben.
Ist es allgemein möglich sich bei ihnen ohne bestandene Zwischenprüfung zu bewerben, und sich die bereits erbrachten Leistungen anrechnen zu lassen, um bei ihnen die Zwischenprüfung zu absolvieren.
Ist es allgemein möglich sich bei ihnen ohne bestandene Zwischenprüfung zu bewerben, und sich die bereits erbrachten Leistungen anrechnen zu lassen, um bei ihnen die Zwischenprüfung zu absolvieren.
Also sozusagen nicht in das höhere Fachsemester zu wechseln, sondern sich in das erste Semester einzuschreiben und sich anschließend die Leistungen anrechnen lassen.
Hallo Student44,
ja, ohne Zwischenprüfung können sich in das erste Fachsemester bewerben (wenn Sie die nötige Hochschulzugangsberechtigung dazu haben, siehe mein Link zur HZB oben).
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chsel.html
Für Fragen bzgl. der Anerkennung von bisher erbrachten Prüfungsleisten müssen Sie sich bitte an den zuständigen Fachbereich wenden - die können Ihnen ggfs. unverbindlich Auskunft dazu geben, welche Module Sie anerkannt bekommen können. Der Prozess der Anerkennung erfolgt allerdings erst nach erfolgreicher Bewerbung und Immatrikulation.
https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... ement.html
ja, ohne Zwischenprüfung können sich in das erste Fachsemester bewerben (wenn Sie die nötige Hochschulzugangsberechtigung dazu haben, siehe mein Link zur HZB oben).
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chsel.html
Für Fragen bzgl. der Anerkennung von bisher erbrachten Prüfungsleisten müssen Sie sich bitte an den zuständigen Fachbereich wenden - die können Ihnen ggfs. unverbindlich Auskunft dazu geben, welche Module Sie anerkannt bekommen können. Der Prozess der Anerkennung erfolgt allerdings erst nach erfolgreicher Bewerbung und Immatrikulation.
https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... ement.html
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de