Bearbeitet Anfrage zur Krankenversicherung im Zusammenhang mit endgültiger Immatrikulation
Hallo liebes Team,

ich bitte um Auskunft zu meiner aktuellen Situation bezüglich der Krankenversicherung. Soweit ich verstanden habe, bin ich von der Versicherungspflicht befreit, wenn ich bereits in einem EU-Land (bzw. in Estland) versichert bin.

Meine Frage lautet: Was sollte ich tun, wenn die Frist für meine bisherige Krankenversicherung bereits abgelaufen ist, die neue Versicherung jedoch erst dann möglich ist, wenn ich eine Immatrikulationsbescheinigung erhalte? Die estnische Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass der Anspruch auf Krankenversicherung nur ab Beginn des Studiums besteht. Zudem muss das Semester bzw. Studienjahr mit konkretem Datum (Beginn und Ende) in der Bescheinigung ausgewiesen sein. Da ich diese Daten jedoch nicht mit meinem Zulassungsbescheid nachweisen kann, stellt sich die Frage, ob es möglich ist, mich bei der deutschen Krankenkasse erst nach der endgültigen Immatrikulation anzumelden, sofern ich bereits eine gültige estnische Krankenversicherung nachweisen kann.

Deshalb möchte ich wissen, ob die endgültige Immatrikulation auch ohne den Nachweis einer Krankenversicherung erfolgreich erfolgen kann. Inwiefern könnten meine Umstände einen Grund für eine Befreiung von der Versicherungspflicht darstellen, wie es auf der Webseite des Universität Hamburg (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rsicherung) beschrieben wird? In einem anderem Fall: Was sollte ich stattdessen tun?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Khodorkovskaia Polina
Re: Anfrage zur Krankenversicherung im Zusammenhang mit endgültiger Immatrikulation
Liebe Polina,
ja, das haben Sie richtig verstanden. Im Falle einer Versicherung in einem anderen EU-Land müssen Sie eine deutsche, gesetzliche Krankenkasse kontaktieren (z.Bsp. die Techniker Krankenkasse oder die AOK Rheinland/Hamburg), die uns dann über Ihre Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht informiert.

Der Nachweis der Krankenversicherung ist eine Bedingung für die endgültige Immatrikulation. Ohne den Nachweis (bzw. die Meldung der Befreiung, siehe https://www.uni-hamburg.de/kv ) kann die Immatrikulation nicht durchgeführt werden.

Sie müssen also bitte mit Ihrer estnischen Krankenkasse klären, ob sie Ihnen auch mit einer vorläufigen Immatrikulation eine Versicherung anbieten können.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
Re: Anfrage zur Krankenversicherung im Zusammenhang mit endgültiger Immatrikulation
Liebes Team,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich möchte jedoch klären, ob es in diesem Fall wahrscheinlich möglich ist, mich privat bei der deutschen Krankenkasse für einen Monat zu versichern, um später mit einem Nachweis der endgültigen Immatrikulation eine andere endgültige Krankenversicherung zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Khodorkovskaia Polina
Re: Anfrage zur Krankenversicherung im Zusammenhang mit endgültiger Immatrikulation
Liebe Polina,
dazu müssten Sie bitte eine deutsche Krankenversicherung mit genau dieser Frage kontaktieren - wir können in Versicherungsfragen leider nicht beraten. Für uns ist lediglich die Meldung einer deutschen Krankenkasse über die Versicherung oder die Befreiung ausschlaggebend für die endgültige Immatrikulation.

Evtl. wäre das Beratungszentrum Soziales & Internationales (BESI) eine Anlaufstelle für diese Fragen: https://www.stwhh.de/beratung/beratungs ... nales-besi
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
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