Hallo,
ich habe mich entschieden zum Studienbeginn von einer privaten zu einer gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln. Allerdings benötigt diese einen Immatrikulationsnachweis, damit ich dort als Studentin geführt werden kann.
Soweit ich das aber verstanden habe bin ich erst endgültig immatrikuliert, wenn der Nachweis einer Krankenversicherung vorliegt.
Würde in diesem Fall eine vorläufige Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse ausreichen, um immatrikuliert zu werden, oder wie wird das gehandhabt?
Falls die vorläufige Versicherungsbescheinigung ausreicht, habe ich die Datei angehängt.
Viele Grüße und Danke für ihre Hilfe.
Lucy
Hallo Lucy,
Wir brauchen keine Bescheinigung der Krankenversicherung, sondern eine digitale Meldung über Ihren Versicherungsstatus: www.uni-hamburg.de/kv
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wir brauchen keine Bescheinigung der Krankenversicherung, sondern eine digitale Meldung über Ihren Versicherungsstatus: www.uni-hamburg.de/kv
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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