Bearbeitet Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
Hallo,
ich komme aus Luxemburg und habe mein Abitur im Fach Deutsch abgelegt.
Reicht das als Nachweis meiner Deutschkenntnisse für die Immatrikulation aus?

MfG Lola
Re: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
Hallo Lola,

sofern Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, handelt es sich um einen Deutschnachweis.

Wenn nicht, ist es eine Einzelfallentscheidung, zu der wir aktuell keine Vorabeinschätzung geben können.

Da Sie bis zum Ende der Immatrikulationsfrist eh keinen anderen Deutschnachweis mehr erhalten können, rate ich Ihnen, es einfach mit Ihrem Zeugnis zu versuchen.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

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