Hallo,
ich komme aus Luxemburg und habe mein Abitur im Fach Deutsch abgelegt.
Reicht das als Nachweis meiner Deutschkenntnisse für die Immatrikulation aus?
MfG Lola
Hallo Lola,
sofern Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, handelt es sich um einen Deutschnachweis.
Wenn nicht, ist es eine Einzelfallentscheidung, zu der wir aktuell keine Vorabeinschätzung geben können.
Da Sie bis zum Ende der Immatrikulationsfrist eh keinen anderen Deutschnachweis mehr erhalten können, rate ich Ihnen, es einfach mit Ihrem Zeugnis zu versuchen.
Mit freundlichen Grüßen,
sofern Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, handelt es sich um einen Deutschnachweis.
Wenn nicht, ist es eine Einzelfallentscheidung, zu der wir aktuell keine Vorabeinschätzung geben können.
Da Sie bis zum Ende der Immatrikulationsfrist eh keinen anderen Deutschnachweis mehr erhalten können, rate ich Ihnen, es einfach mit Ihrem Zeugnis zu versuchen.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung