Bearbeitet Immatrikulationsantrag für Nicht-EU
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage bezüglich Immatrikulationsantrag für Nicht-EU Studenten.

Reicht es, wenn ich im Feld „HZB“ folgende Dokumente hochlade:
1) Festellungsprüfungszeugnis aus dem Studienkolleg
2) Bescheinigung vom Studienkolleg Hamburg über ausländischen Bildungsabschluss(Schule)
3) VPD von Uni-assist für HAW Hamburg für medizinische und biologische Fächer, der aber schon älter als 1 Jahr ist. Ist dieser VPD noch gültig?

Oder soll ich noch die Übersetzung von meinem Schulzeugnis aus dem Heimatland hochladen?

Soll ich im Feld „HZB“ alle 3 oben genannten Dokumente hochladen? Und im Feld „Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse“ Dokument 2 und 3?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Emiliia
Re: Immatrikulationsantrag für Nicht-EU
Hallo Emiliia,

"Oder soll ich noch die Übersetzung von meinem Schulzeugnis aus dem Heimatland hochladen?"

Nein, Ihr Schulzeugnis benötigen wir weder übersetzt, noch im Original.

"Soll ich im Feld „HZB“ alle 3 oben genannten Dokumente hochladen? Und im Feld „Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse“ Dokument 2 und 3?"

Ja, damit machen Sie auf jeden Fall nichts verkehrt. Ohne die Unterlagen zu kennen, kann ich nicht genau sagen, ob eines der Dokumente überflüssig ist. Sie können aber nicht zu viele Dokumente einreichen, also laden Sie einfach hoch, was Sie haben.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Re: Immatrikulationsantrag für Nicht-EU
Hallo L. Hildebrandt,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

Ich würde die Dokumente 2 und 3 gerne an Sie schicken, damit Sie die anschauen können. Könne wir das vielleicht per Email bitte machen?

Ich habe auch diese Frage per Kontaktformular gestellt, da ich weiß, dass es besser die private Dokumente per Kontaktformular zu schicken, aber leider wurde die Fragen über meine Dokumente nur allgemein geantwortet, ohne dass die genau angeschaut wurden.

Können Sie mir bitte dann sagen, ob diese 2 Unterlagen zusammen mit Festellungsprüfungszeugnis für Felder „HZB „ und „Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse“ in Immatrikulationsantrag reichen würde? Und ob mein VPD noch für Immatrikulation an der Universität Hamburg passend und gültig ist, obwohl es älter als 1 Jahr ist?


Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Emiliia
Re: Immatrikulationsantrag für Nicht-EU
Hallo Emiliia,

da werden Sie auch aktuell keine andere Auskunft erhalten. In der momentanen Arbeitsphase können wir schlichtweg keine individuelle Vorabprüfung von Unterlagen leisten.

Wir akzeptieren auch VPDs von Uni-Assist, die älter als ein Jahr sind.

Für mich klingen Ihre Unterlagen ausreichend, aber im Endeffekt kommt es auf das Ergebnis der Sachbearbeitung Ihres Immatrikulationsantrages an. Bis zum 20.8. können Sie auch keine anderen Dokumente mehr erhalten, also bleibt Ihnen eh nichts anderes übrig, als einzureichen, was Sie haben und das Ergebnis abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
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