Letzendliche Immatrikulation
Verfasst: Mo 18. Aug 2025, 13:51
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einige Fragen zur Immatrikulation:
Zu welchem Zeitpunkt kann ich den Semesterbeitrag überweisen? Erfolgt die Zahlung erst nach der Immatrikulation und nachdem die Angelegenheiten mit der Krankenversicherung geklärt sind?
Erhalte ich nach erfolgter Immatrikulation, Klärung der Krankenversicherung und Zahlung des Semesterbeitrags noch ein offizielles Dokument, das meine Immatrikulation an der Universität Hamburg bestätigt/das ich an der Universität studiere? Oder gilt der Zulassungsbescheid bereits als abschließendes Dokument?
Ich komme aus einem anderen EU-Land (Finnland). Für die Beantragung des finnischen BAföG benötige ich eine endgültige Immatrikulationsbescheinigung. Daher möchte ich die Immatrikulation so schnell wie möglich abschließen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Rasmus
ich habe einige Fragen zur Immatrikulation:
Zu welchem Zeitpunkt kann ich den Semesterbeitrag überweisen? Erfolgt die Zahlung erst nach der Immatrikulation und nachdem die Angelegenheiten mit der Krankenversicherung geklärt sind?
Erhalte ich nach erfolgter Immatrikulation, Klärung der Krankenversicherung und Zahlung des Semesterbeitrags noch ein offizielles Dokument, das meine Immatrikulation an der Universität Hamburg bestätigt/das ich an der Universität studiere? Oder gilt der Zulassungsbescheid bereits als abschließendes Dokument?
Ich komme aus einem anderen EU-Land (Finnland). Für die Beantragung des finnischen BAföG benötige ich eine endgültige Immatrikulationsbescheinigung. Daher möchte ich die Immatrikulation so schnell wie möglich abschließen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Rasmus