Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich für den Studiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie Master vorläufig immatrikuliert. Ich weiß, dass man das Bachelorzeugnis bis Ende des ersten Semesters noch nachreichen kann. Ich habe bei anderen Universitäten jedoch gelesen, dass eine Regelung besteht, dass die Leistungen bis zum 30.09. alle erbracht worden sein müssen und das auch so auf dem Zeugnis stehen muss.
Gibt es eine solche Regelung an der Universität Hamburg auch? Ich werde meine Bachelorarbeit im September abgeben, kann aber erst Anfang Oktober die Verteidigung durchführen, sodass sie letzte Leistung erst nach dem 30.09. erfolgen würde.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Lea Stein
Hallo Lea,
diese Regelung gibt es an der Uni Hamburg nicht. Voraussetzung für die Immatrikulation ist, dass Sie Ihren erfolgreichen Bachelorabschluss bis zum Ende des ersten Fachsemester im Masterstudiengang nachweisen. Nutzen Sie für das Nachreichen das folgende Kontaktformular: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html
Mit besten Grüßen,
BK
diese Regelung gibt es an der Uni Hamburg nicht. Voraussetzung für die Immatrikulation ist, dass Sie Ihren erfolgreichen Bachelorabschluss bis zum Ende des ersten Fachsemester im Masterstudiengang nachweisen. Nutzen Sie für das Nachreichen das folgende Kontaktformular: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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