Bearbeitet Masterplatz-Klage
Hallo,

ich habe mich für den Masterstudiengang Journalismus und Kommunikationswissenschaften beworben und eine Ablehnung erhalten. Ich stehe auf den Warteplätzen 23 bzw. 12, daher gehe ich nicht davon aus, dass ich über das Nachrückverfahren noch einen Studienplatz kriege.
Da ich seit über einem Jahr auf diesen Studienplatz hinarbeite, ziehe ich nun eine Klage in Betracht.
Wie ist die Erfolgsaussicht, wie sind vorherige Klagen ausgegangen?

Mit besten Grüßen
Re: Masterplatz-Klage
Ich stehe bereits in Verbindung mit einer Anwaltskanzlei, die sich auf Studienplatzklagen spezialisiert hat. Deren Aussage auf eine erfolgreiche Klage seinen "recht" gut, was etwas schwammig klingt, aber sie können natürlich keine Garantien geben. Laut meiner Anwältin, werden die weiteren zu vergebenen Plätze der "Einkläger" auch wieder nach Note und Wartezeit vergeben, was mich leider wieder nach hinten in die Rangliste rutschen ließe.

Meine Frage ans Team:
Ist diese Aussage korrekt? Wenn ja, wie ist die Gewichtung? Wird selbst bei den Klagen erneut 90% nach Note und 10% nach WS vergeben?
Re: Masterplatz-Klage
Hallo aarianeb, liebe Lindy,

Zu den Chancen auf Erfolg bei einer Studienplatzklage berät das Campus-Center nicht. Sollten Sie Beratung hinsichtlich Ihrer Chancen des Erhalts eines Studienplatzes über das Einlegen eines Widerspruchs gegen Ihren Ablehnungsbescheid benötigen, wenden Sie sich bitte an die Rechtsberatung des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Uni Hamburg: http://www.asta-uhh.de/beratung/beratun ... iales.html

@Lindy: Ihre Frage bezüglich der Vergabekriterien in Klageverfahren wurde Ihnen in diesem Forum hier beantwortet: viewtopic.php?f=49&t=2727 Bitte stellen Sie Ihre Fragen - auch wenn sie dringlich sind - nicht in mehreren Unterforen oder Themen gleichzeitig, um mehr Aufmerksamkeit zu erregen. Sie verstoßen damit gegen die Forum-Etikette.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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