Liebe Jette,
Die Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie nicht mit dem Zeugnis, sondern Sie finden sie in Ihrem STiNE-Account unter "Dokumente", wenn Sie exmatrikuliert wurden. Sofern Sie sich nicht zurückgemeldet haben, bevor Ihr Studium abgeschlossen ist, ist auf der Bescheinigung aber als Exmatrikulationsgrund "Fehlende Rückmeldung" und nicht Ihr Abschluss vermerkt. Wenn dort Ihr Abschluss vermerkt sein soll, müssen Sie zusätzlich eine einfache Kopie des Zeugnisses beim Service für Studierende der Uni Hamburg einreichen. Dann erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung, auf der der Abschluss als Grund der Exmatrikulation vermerkt ist. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html Für die Immatrikulation an einer Hochschule ist es aber in der Regel irrelevant, welcher Exmatrikulationsgrund auf der Bescheinigung vermerkt ist, d.h. wenn Sie die Bescheinigung dafür benötigen, sollten Sie die Bescheinigung einreichen, die Sie in Ihrem STiNE-Account finden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling