Bachelor Modul im 1. Mastersemester nachholen
Verfasst: Di 2. Sep 2025, 10:15
Guten Tag,
ich studiere Lehramt für Sonderpädagogik mit Profilbildung Grundschule hier an der Uni. Um sich für den Mater of Education einzuschreiben, steht beim Lehramt Sopäd., dass man sich für die Bachelorarbeit angemeldet haben muss, sowie mindestens 120 LP im gesamten Bachelorstudiengang erbracht haben und nachweisen muss (nur abgeschlossene Module zählen). Es steht auch drinnen, dass bei der Einschreibung in einen vorläufigen Masterstudiengang, neben dem Bachelorkonto auch ein Masterkonto auf STINE vorzufinden ist, "damit einerseits noch offene Leistungen im Bachelorstudium bis zum Ende des ersten Semesters eingetragen und das Studium beendet werden kann. Darüber hinaus müssen die Studierenden bereits die Veranstaltungen des ersten Mastersemesters belegen können". Meine Frage wäre hierzu: Kann ich laut diesen Regelungen nicht die Fehlenden Kurse aus dem Bachelor im ersten Mastersemester nachholen? Wo genau kann ich einsehen, dass das nicht möglich ist?
LG
ich studiere Lehramt für Sonderpädagogik mit Profilbildung Grundschule hier an der Uni. Um sich für den Mater of Education einzuschreiben, steht beim Lehramt Sopäd., dass man sich für die Bachelorarbeit angemeldet haben muss, sowie mindestens 120 LP im gesamten Bachelorstudiengang erbracht haben und nachweisen muss (nur abgeschlossene Module zählen). Es steht auch drinnen, dass bei der Einschreibung in einen vorläufigen Masterstudiengang, neben dem Bachelorkonto auch ein Masterkonto auf STINE vorzufinden ist, "damit einerseits noch offene Leistungen im Bachelorstudium bis zum Ende des ersten Semesters eingetragen und das Studium beendet werden kann. Darüber hinaus müssen die Studierenden bereits die Veranstaltungen des ersten Mastersemesters belegen können". Meine Frage wäre hierzu: Kann ich laut diesen Regelungen nicht die Fehlenden Kurse aus dem Bachelor im ersten Mastersemester nachholen? Wo genau kann ich einsehen, dass das nicht möglich ist?
LG