Hallo,
ich habe meine Immatrikulationsunterlagen bereits eingereicht (Empfang bestätigt). So wie ich es verstanden habe, musst ich nur den Antrag + Bescheinigung der Krankenkasse einreichen, weil ich mein BA-Zeugnis noch nicht habe und hier an der UNI HH noch im BA ERziehungswissenschaft eingeschrieben bin. Korrekt? Oder muss ich noch etwas nachreichen?
Meine zweite Frage: Werde ich eine BEscheinigung über die vorläufige Einschreibung im MA bekommen? Ich brauche diese für das BaföG-Amt.
Vielen Dank!
Hallo helenia,
Das ist korrekt. Da für den Masterstudiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaften abgesehen von einem entsprechenden Bachelorabschluss keine besonderen Zugangsvoraussetzungen bestehen, reichen, sofern Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht vollständig abgeschlossen haben, der Immatrikulationsantrag und die Krankenversicherungsbescheinigung aus.
Eine gesonderte Bescheinigung über die vorläufige Einschreibung erhalten Sie nicht. Das BAföG-Amt in Hamburg akzeptiert als Nachweis aber Ihren Zulassungsbescheid: http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... amburg.php
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ist korrekt. Da für den Masterstudiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaften abgesehen von einem entsprechenden Bachelorabschluss keine besonderen Zugangsvoraussetzungen bestehen, reichen, sofern Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht vollständig abgeschlossen haben, der Immatrikulationsantrag und die Krankenversicherungsbescheinigung aus.
Eine gesonderte Bescheinigung über die vorläufige Einschreibung erhalten Sie nicht. Das BAföG-Amt in Hamburg akzeptiert als Nachweis aber Ihren Zulassungsbescheid: http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... amburg.php
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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