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Zugelassen durch Nachrückverfahren

Verfasst: Mi 3. Sep 2025, 10:29
von FY0180
Hallo,

Ich wurde im normalen Verfahrenzeitraum für den Studiengang GSR LL.B. Hamburg Istanbul abgelehnt. Zwischenzeitlich habe ich mich in einer anderen Universität immatrikuliert, da ich nicht davon ausging, dass ich noch einen Platz bekomme. Jetzt wurde ich durch das koordinierte Nachrücken zugelassen. Ich möchte immer noch in der UHH studieren. Wie muss ich jetzt vorgehen?

Mit freundlichen Grüßen

Re: Zugelassen durch Nachrückverfahren

Verfasst: Mi 3. Sep 2025, 13:04
von Campus-Center - BK
Hallo FY0180,

nehmen Sie den Studienplatz innerhalb der Immatrikulationsfrist an. Und fragen Sie die andere Hochschule, ob und bis wann Sie auf den bereits angenommenen Studienplatz wieder verzichten können. Ratsam ist es mit dem Verzicht zu warten, bis Sie an der Uni Hamburg vorläufig immatrikuliert sind, damit Sie am Ende nicht ohne Studienplatz dastehen.

Mit besten Grüßen,
BK