Bearbeitet Nachreichung der Exmatrikulationsbescheinigung bei Hochschulwechsel
Liebes Team des Campus-Center Forums,

ich nehme gerade am Nachrückverfahren für einen Studienplatz an der Uni Hamburg teil. Mein Ranglistenplatz liegt bei 442 bei einer aktuellen Zulassungsgrenze von 432, ich weiß daher noch nicht, ob ich in den nächsten Tagen bzw. Wochen zugelassen werde.

Ich bin aktuell noch an der HAW Hamburg eingeschrieben und warte noch auf die Ausstellung meiner Exmatrikulationsbescheinigung.

Meine Frage:

Könnte ich die Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen, falls sie im Falle einer Zusage nicht innerhalb der 7-Tage-Frist zur Immatrikulation vorliegt? Oder würde vorerst auch eine vorläufige Bescheinigung der HAW über die bevorstehende Exmatrikulation ausreichen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Viele Grüße,

Julia Wagner
Re: Nachreichung der Exmatrikulationsbescheinigung bei Hochschulwechsel
Liebe Julia Wagner,

an der Universität Hamburg muss zu keinem Zeitpunkt, weder bei der Bewerbung noch bei der Zulassung oder bei der Immatrikulation, eine Exmatrikulationsbescheinigung ein- bzw. nachgereicht werden.

Studierende, die im Sommersemester 2025 an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert sind, müssen lediglich im digitalen Immatrikulationsantrag der Universität Hamburg bestätigen, dass sie sich exmatrikulieren werden. Eine Exmatrikulationsbescheinigung oder ähnliche Dokumente über die Exmatrikulation sind zu keinem Zeitpunkt erforderlich.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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