Sehr geehrte Damen und Herren,
liebes Campus-Center-Team,
Ich habe aufgrund meines Auslandssemesters ein Urlaubssemester beantragt und bewilligt bekommen, bin mir aber erst im Nachhinein über die Konsequenzen (z.B. für BaföG-Förderung) bewusst geworden. Kann der Beurlaubungsstatus noch rückgängig gemacht werden?
(Mein Auslandssemester ist in meiner Studienordnung vorgesehen, ich muss also im betroffenen Semester keine anderen Leistungen erbringen, von denne mich ein Urlaubssemester befreien würde...)
Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe!
Hallo lauro,
Die Stornierung der Beurlaubung erfolgt auf schriftlichen Antrag mit Begründung.
Nach Semesterbeginn ist eine Gebühr in Höhe von 30 € vor Ort im Campus-Center zu entrichten.
Mit freundlichem Gruß,
Ihr Team Studierendenangelegenheiten
Die Stornierung der Beurlaubung erfolgt auf schriftlichen Antrag mit Begründung.
Nach Semesterbeginn ist eine Gebühr in Höhe von 30 € vor Ort im Campus-Center zu entrichten.
Mit freundlichem Gruß,
Ihr Team Studierendenangelegenheiten
Beantwortet vom Team Studierendenangelegenheiten
Campus Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Liebes Team Studierendenangelegenheiten,
wo genau muss man diesen Antrag hinschicken und gibt es dazu ein bestimmtes Antragsformular oder einen Vordruck?
MfG
Julia
wo genau muss man diesen Antrag hinschicken und gibt es dazu ein bestimmtes Antragsformular oder einen Vordruck?
MfG
Julia
Liebe Julia,
Sie schicken den Antrag an folgende Adresse:
Universität Hamburg
Service für Studierende – Team Studierendenangelegenheiten
Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg
Einen Vordruck oder ein Formular für den Antrag gibt es nicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie schicken den Antrag an folgende Adresse:
Universität Hamburg
Service für Studierende – Team Studierendenangelegenheiten
Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg
Einen Vordruck oder ein Formular für den Antrag gibt es nicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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