ich befinde mich derzeit im Bachelorstudium Wirtschaftsingenieurwesen an der Universität Hamburg und parallel bereits im ersten Semester des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen.
Mein Problem ist, dass ich den Nachweis über den bestandenen Bachelorabschluss noch bis zum Ende des Sommersemesters 2025 erbringen muss. Allerdings schreibe ich meine letzte Klausur (Mathematik 2) am 30.09.2025, also am letzten Tag des Semesters. Die Klausur endet um 14:30 Uhr.
Historisch wurden diese Klausuren zwar sehr schnell bewertet, dennoch besteht die Schwierigkeit, dass der Nachweis rechtzeitig vorliegen muss. Ich habe den Professor bereits darum gebeten, meine Klausur bevorzugt zu korrigieren und die Note unmittelbar in STiNE einzutragen. Damit hätte ich die erforderlichen 180 CP für den Bachelorabschluss erreicht. Außerdem habe ich das Prüfungsamt kontaktiert, um zu klären, ob ein schriftlicher Nachweis direkt am selben Tag erstellt werden könnte.
Meine Fragen sind nun:
- Reicht es für die Fortführung im Masterstudium, wenn in meinem Leistungskonto die 180 CP zum Semesterende erfüllt und eingetragen sind?
- Oder ist zwingend ein separater schriftlicher Nachweis (z. B. vom Prüfungsamt) erforderlich?
- Wie soll ich verfahren, wenn das Prüfungsamt es nicht schafft, den Nachweis noch am 30.09. auszustellen, die Prüfung aber bestanden und in STiNE eingetragen ist?
- Wie soll ich verfahren wenn ich die Prüfung abgelegt habe aber die Korrektur der Prüfung nicht rechtzeitig beendet ist.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen