Guten Tag!
Ich habe eine Frage zur Immatrikulation. Ich habe nachdem ich meinen Zulassungsbescheid bekommen habe, über den Link im Bescheid meinen Immatrikulationsantrag ausgefüllt und abgeschickt. Jedoch sehe ich im Bewerbungsportal unter „meine Daten“ meine hochgeladenen Dateien nicht, was laut der Uni Website der Fall sein sollte. Ich habe bisher nur die Bestätigungsmail erhalten, dass der Antrag angekommen ist, wollte jedoch sichergehen, dass alles korrekt gemacht wurde, damit bis zur Frist alles richtig eingetroffen ist.
Viele Grüße
Liebe XH801,
"Jedoch sehe ich im Bewerbungsportal unter „meine Daten“ meine hochgeladenen Dateien nicht, ..."
a) Wenn Sie mit Ausdruck "Bewerbungsportal" auf STiNE, d.h. dieses Webseite, Bezug nehmen, so haben Sie unserer Informationen missverstanden.
In STiNE sind keine Informationen, Dateien oder Ähnliches zum Immatrikulationsantrag zu finden.
In Ihrem Zulassungsbescheid war ein Link zum Immatrikulationsportal. Dies ist ein separates Portal und nicht identisch mit STiNE.
Sofern Ihr Immatrikulationsantrag noch nicht abschließend bearbeitet wurde und noch keine vorläufige Immatrikulation erfolgt ist, können Sie sich jederzeit erneut ins Immatrikulationsportal einloggen (Linkt im Zulassungsbescheid) und dort sehen, welche Dateien Sie Ihrem Immatrikulationsantrag eingereicht hatten.
b) Eine Ausnahme gilt nur für die drei Studiengänge des Zentralen Vergabeverfahrens Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie sofern die Zulassung aufgrund einer Bewerbung über das Portal der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) erfolgt ist (d.h. deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerber*innen).
Diese Gruppe von zugelassenen Bewerber*innen verwendet ein separates Formular für den Immatrikulationsantrag, welches nicht über das oben angesprochen reguläre Immatrikulationsportal läuft. Für diese Gruppe gibt es leider keine Option, die mit dem Immatrikulationsantrag eingereichten Dateien nochmals einzusehen.
c) Der übrige Immatrikulationsprozess läuft für alle, die den Immatrikulationsantrag abgeschickt haben, aber gleich ab. Wie das genau funktioniert, ist auf unserer Website erläutert: www.uni-hamburg.de/ae.
Die erste Kommunikation mit zugelassenen Bewerber*innen nach Abschicken des Immatrikulationsantrags erfolgt also erst nach Abschluss der Prüfung des Immatrikulationsantrags in Form der E-Mail mit den neuen Zugangsdaten (siehe www.uni-hamburg.de/ae). Die Dauer der Prüfung kann sehr unterschiedlich sein und zwischen wenigen Tagen und bis zu vier Wochen liegen. Während die Prüfung noch läuft, können wir keinen Zwischenstand kommunizieren.
Liebe Grüße
Thomas Walter
"Jedoch sehe ich im Bewerbungsportal unter „meine Daten“ meine hochgeladenen Dateien nicht, ..."
a) Wenn Sie mit Ausdruck "Bewerbungsportal" auf STiNE, d.h. dieses Webseite, Bezug nehmen, so haben Sie unserer Informationen missverstanden.
In STiNE sind keine Informationen, Dateien oder Ähnliches zum Immatrikulationsantrag zu finden.
In Ihrem Zulassungsbescheid war ein Link zum Immatrikulationsportal. Dies ist ein separates Portal und nicht identisch mit STiNE.
Sofern Ihr Immatrikulationsantrag noch nicht abschließend bearbeitet wurde und noch keine vorläufige Immatrikulation erfolgt ist, können Sie sich jederzeit erneut ins Immatrikulationsportal einloggen (Linkt im Zulassungsbescheid) und dort sehen, welche Dateien Sie Ihrem Immatrikulationsantrag eingereicht hatten.
b) Eine Ausnahme gilt nur für die drei Studiengänge des Zentralen Vergabeverfahrens Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie sofern die Zulassung aufgrund einer Bewerbung über das Portal der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) erfolgt ist (d.h. deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerber*innen).
Diese Gruppe von zugelassenen Bewerber*innen verwendet ein separates Formular für den Immatrikulationsantrag, welches nicht über das oben angesprochen reguläre Immatrikulationsportal läuft. Für diese Gruppe gibt es leider keine Option, die mit dem Immatrikulationsantrag eingereichten Dateien nochmals einzusehen.
c) Der übrige Immatrikulationsprozess läuft für alle, die den Immatrikulationsantrag abgeschickt haben, aber gleich ab. Wie das genau funktioniert, ist auf unserer Website erläutert: www.uni-hamburg.de/ae.
Die erste Kommunikation mit zugelassenen Bewerber*innen nach Abschicken des Immatrikulationsantrags erfolgt also erst nach Abschluss der Prüfung des Immatrikulationsantrags in Form der E-Mail mit den neuen Zugangsdaten (siehe www.uni-hamburg.de/ae). Die Dauer der Prüfung kann sehr unterschiedlich sein und zwischen wenigen Tagen und bis zu vier Wochen liegen. Während die Prüfung noch läuft, können wir keinen Zwischenstand kommunizieren.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Guten Tag Herr Walter,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe meinen Immatrikulationsantrag sowie die Versicherungsmeldung bereits eingereicht und auch eine Bestätigung per E-Mail erhalten. Ich habe eine Frist zur Abgabe der Unterlagen bis zum 18.09.2025.
Ich mache mir Sorgen, dass eventuell noch Unterlagen fehlen könnten und ich bis zum Ablauf der Frist keine Rückmeldung erhalte und somit keine Möglichkeit mehr hätte, fehlende Dokumente rechtzeitig nachzureichen. Hätten Sie einen Tipp, an wen ich mich wenden könnte, um zu klären, ob alle Unterlagen vollständig eingegangen sind? Liebe Grüße XH801
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe meinen Immatrikulationsantrag sowie die Versicherungsmeldung bereits eingereicht und auch eine Bestätigung per E-Mail erhalten. Ich habe eine Frist zur Abgabe der Unterlagen bis zum 18.09.2025.
Ich mache mir Sorgen, dass eventuell noch Unterlagen fehlen könnten und ich bis zum Ablauf der Frist keine Rückmeldung erhalte und somit keine Möglichkeit mehr hätte, fehlende Dokumente rechtzeitig nachzureichen. Hätten Sie einen Tipp, an wen ich mich wenden könnte, um zu klären, ob alle Unterlagen vollständig eingegangen sind? Liebe Grüße XH801
Liebe Liebe XH801,
1) "...und ich bis zum Ablauf der Frist keine Rückmeldung erhalte"
Das ist ein Missverständnis bezüglich des Ablaufes des Immatrikulationsprozesses an der Universität Hamburg.
Es erfolgt i.d.R. keine Rückmeldung zum Immatrikulationsantrag oder den Immatrikulationsunterlagen innerhalb der Immatrikulationsfrist.
Sie haben während der siebentägigen Immatrikulationsfrist Zeit, alle Unterlagen, die Sie einreichen wollen bzw. müssen, einzureichen. Danach wird der Immatrikulationsantrag geprüft und Sie erhalten anschließend eine Rückmeldung, ob der Immatrikulationsantrag bewilligt wurde oder nicht (siehe www.uni-hamburg.de).
2) Wenn Sie wissen möchten, welche Unterlagen zwingend innerhalb der Immatrikulationsfrist einzureichen sind, werfen Sie bitte noch einmal einen Blick in die Checkliste für die Immatrikulation.
Sollten Sie ernsthafte Zweifel haben, ob Sie die in der Checkliste farblich markierten Unterlagen (d.h. die Unterlagen, die innerhalb der Immatrikulationsfrist vorliegen müssen) eingereicht haben, können Sie diese noch während der gesamten siebentägigen Immatrikulationsfrist nachholen.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) "...und ich bis zum Ablauf der Frist keine Rückmeldung erhalte"
Das ist ein Missverständnis bezüglich des Ablaufes des Immatrikulationsprozesses an der Universität Hamburg.
Es erfolgt i.d.R. keine Rückmeldung zum Immatrikulationsantrag oder den Immatrikulationsunterlagen innerhalb der Immatrikulationsfrist.
Sie haben während der siebentägigen Immatrikulationsfrist Zeit, alle Unterlagen, die Sie einreichen wollen bzw. müssen, einzureichen. Danach wird der Immatrikulationsantrag geprüft und Sie erhalten anschließend eine Rückmeldung, ob der Immatrikulationsantrag bewilligt wurde oder nicht (siehe www.uni-hamburg.de).
2) Wenn Sie wissen möchten, welche Unterlagen zwingend innerhalb der Immatrikulationsfrist einzureichen sind, werfen Sie bitte noch einmal einen Blick in die Checkliste für die Immatrikulation.
Sollten Sie ernsthafte Zweifel haben, ob Sie die in der Checkliste farblich markierten Unterlagen (d.h. die Unterlagen, die innerhalb der Immatrikulationsfrist vorliegen müssen) eingereicht haben, können Sie diese noch während der gesamten siebentägigen Immatrikulationsfrist nachholen.
Liebe Grüße
Thomas Walter